Doris Achelwilm, MdB (Die Linke): Pressemitteilung zu Mindestlohnkontrollen in Bremen und Bremerhaven
Die Bremer Bundestagsabgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema der Mindestlohnkontrollen in Bremen gestellt, die beantwortet worden ist.
Darin werden die Mindestlohnkontrollen des Hauptzollamts Bremen thematisiert:
"PRESSEMITTEILUNG [v. 28.3.2019]
Anfrage zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes: Zollkontrollen im Land Bremen stellen mehr Verstöße in der Arbeitswelt fest
Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Bundesmindestlohns, der derzeit
9,19 Euro/Stunde beträgt. Die Bremer Bundestagsabgeordnete Doris
Achelwilm hat das Bundesfinanzministerium gefragt, wie viele Verstöße
gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) und benachbarte Strafvorschriften
für Bremen und Bremerhaven statistisch erfasst wurden. Im abgefragten
Berichtszeitraum 2018 eröffnete das Hauptzollamt Bremen demnach
insgesamt 2.808 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
aufgrund von Mindestlohnverstößen, Schwarzarbeit (§ 263 StGB
Leistungsbetrug), Scheinselbstständigkeit, Vorenthalten von
Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und ähnlicher Verstöße in der Arbeitswelt.
Im Vorjahr waren es mit 2.788 eingeleiteten Verfahren noch leicht
weniger (Pressemitteilung vom 19. Februar 2018 hier: http://www.doris-achelwilm.de/presse/pressemitteilungen/detail/browse/4/zurueck/pressemitteilungen-3/artikel/betriebskontrollen-des-zolls-erschreckend-hohe-zahl-von-mindestlohnverstoessen-und-benachbarten-str-3/).
Achelwilm: "Verstöße gegen den Mindestlohn sind nicht zu tolerieren. Sie
bedeuten für die Betroffenen Armutslöhne, von denen sie definitiv nicht
leben können. Dennoch gibt es in Bremen und Bremerhaven offensichtlich
ein ausgeprägtes Problem mit Beschäftigung zu rechtswidrigen und
ausbeuterischen Bedingungen. Viele dieser Verstöße fallen in die
Kategorie der Kontrolldelikte, es ist also entscheidend, wie viel
Personal der Zoll für unangekündigte Kontrollen in Risikobranchen (z.B.
Gaststättengewerbe) einsetzen kann: Im Land Bremen ist die Zahl der
Betriebsprüfungen durch die Zollabteilung ,Finanzkontrolle
Schwarzarbeit' von 1.247 im Jahr 2014 um fast zwei Drittel auf 437
Betriebsprüfungen im Jahr 2017 zurückgegangen. 2017 wurden in jedem
zehnten überprüften Betrieb Verfahren wegen Mindestlohnverstößen
eingeleitet." (Kleine Anfrage der Linksfraktion zu
"Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern" vom 14. Mai 2018 hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/021/1902101.pdf, S. 10. Auswertung von MdB Susanne Ferschl: https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/20180514_Auswertung_KA_Mindestlohnkontrollen_in_den_Bundesla__ndern_-_14-05-2018_-_MdB_Ferschl_LINKE.pdf).
Doris Achelwilm fordert: "Neben einem Mindestlohn von 12 Euro braucht es
verbesserten Schutz der Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung und
entsprechende Kontrollen der Arbeitgeber. Ebenso wichtig ist aufsuchende
Beratung für besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa
Arbeitsmigrant*innen aus Südosteuropa""
Quelle: Doris Achselwilm, MdB (Die Linke), Pressemitteilung vom 28.3.2019
Hinweis des BDZ OV Bremen zu veröffentlichten Meinungen von Abgeordneten:
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft ist überparteilich und unabhängig. Die hier geteilten Meinungen und Auffassungen betreffen unmittelbar das Dienstgeschehen der Zollverwaltung in Bremen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Wahlwerbung für die Europawahl und Bremenwahl am 26.5.2019.
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