DPolG Bayern: Keine Anhebung der Cannabis-Grenze
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im dbb, Landesbund Bayern, fordert keine Erhöhung der Cannabis-Besitzgrenzen zuzulassen:
"DPolG Bayern
Keine Anhebung der Höchstgrenze für 'legalen' Cannabis-Besitz
Die
 DPolG Bayern sieht die Forderung von Daniela Ludwig, der 
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, nach einer Anpassung der 
Höchstgrenzen für den „legalen“ Besitz von Cannabis in Deutschland 
kritisch. 
Denn dies würde zu einer Anhebung der Höchstgrenze in Bayern 
führen. 
„Es müssen weiterhin polizeiliche Ermittlungen hinsichtlich des 
Erwerbs und Handels mit Cannabis möglich sein.", sagt Landesvorsitzender
 Rainer Nachtigall.
Auch der 
Besitz geringer Mengen dieses Rauschgifts muss konsequent sanktioniert 
werden. Die regelmäßige Einstellung von Strafverfahren ist ein falsches 
Signal an Konsumenten geringer Cannabis-Mengen“, sagt Landesvorsitzender
 Rainer Nachtigall. 
Er schlägt stattdessen vor, diese Fälle künftig als 
Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. 
Ein entsprechend hohes Bußgeld wäre nach
 seiner Auffassung besser als gar keine Sanktion. „Die eigentlich 
bestehende Strafbarkeit des Besitzes geringer Cannabis-Mengen wird wegen
 des verfassungsrechtlichen Übermaßgebotes durch die Einstellung der 
Strafverfahren nicht durchgesetzt. 
Dies hat dazu geführt, dass viele 
Bürgerinnen und Bürger, vor allem junge Menschen, nicht mehr wissen, 
dass Cannabis eine illegale Droge ist. 
Dadurch läuft das Gesetz ins 
Leere. 
Daher sollte der Staat aus Gründen der Generalprävention beim 
Besitz von Kleinmengen von Cannabis als Substanz mit 
gesundheitsschädlichen Auswirkungen zumindest eine Ordnungswidrigkeit 
mit einer Geldbuße verhängen“, so Nachtigall. 
„Bei wiederholter Begehung
 muss sich die OWI zur Straftat qualifizieren.“ 
Um Cannabiskonsumenten 
von der Droge abzubringen, wäre für den Gewerkschafter auch vorstellbar,
 dass die Geldbuße bei der Teilnahme an einer verpflichtenden 
Drogenberatung entfällt."
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/keine-anhebung-der-hoechstgrenze-fuer-legalen-cannabis-besitz/