DPolG Bayern: Keine Anhebung der Cannabis-Grenze
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im dbb, Landesbund Bayern, fordert keine Erhöhung der Cannabis-Besitzgrenzen zuzulassen:
"DPolG Bayern
Keine Anhebung der Höchstgrenze für 'legalen' Cannabis-Besitz
Die
DPolG Bayern sieht die Forderung von Daniela Ludwig, der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, nach einer Anpassung der
Höchstgrenzen für den „legalen“ Besitz von Cannabis in Deutschland
kritisch.
Denn dies würde zu einer Anhebung der Höchstgrenze in Bayern
führen.
„Es müssen weiterhin polizeiliche Ermittlungen hinsichtlich des
Erwerbs und Handels mit Cannabis möglich sein.", sagt Landesvorsitzender
Rainer Nachtigall.
Auch der
Besitz geringer Mengen dieses Rauschgifts muss konsequent sanktioniert
werden. Die regelmäßige Einstellung von Strafverfahren ist ein falsches
Signal an Konsumenten geringer Cannabis-Mengen“, sagt Landesvorsitzender
Rainer Nachtigall.
Er schlägt stattdessen vor, diese Fälle künftig als
Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
Ein entsprechend hohes Bußgeld wäre nach
seiner Auffassung besser als gar keine Sanktion. „Die eigentlich
bestehende Strafbarkeit des Besitzes geringer Cannabis-Mengen wird wegen
des verfassungsrechtlichen Übermaßgebotes durch die Einstellung der
Strafverfahren nicht durchgesetzt.
Dies hat dazu geführt, dass viele
Bürgerinnen und Bürger, vor allem junge Menschen, nicht mehr wissen,
dass Cannabis eine illegale Droge ist.
Dadurch läuft das Gesetz ins
Leere.
Daher sollte der Staat aus Gründen der Generalprävention beim
Besitz von Kleinmengen von Cannabis als Substanz mit
gesundheitsschädlichen Auswirkungen zumindest eine Ordnungswidrigkeit
mit einer Geldbuße verhängen“, so Nachtigall.
„Bei wiederholter Begehung
muss sich die OWI zur Straftat qualifizieren.“
Um Cannabiskonsumenten
von der Droge abzubringen, wäre für den Gewerkschafter auch vorstellbar,
dass die Geldbuße bei der Teilnahme an einer verpflichtenden
Drogenberatung entfällt."
Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/keine-anhebung-der-hoechstgrenze-fuer-legalen-cannabis-besitz/