Donnerstag, 2. Mai 2019

GZD: Flexibilisierung von Ressourcenanteilen im Rahmen der quantitativen Personalbedarfsfestsetzung

GZD: Flexibilisierung von Ressourcenanteilen im Rahmen der quantitativen Personalbedarfsfestsetzung 

Die Generalzolldirektion (GZD) erläuterte gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) folgende Inhalte:

"Im Zuge der transparenten Ein-bindung der Personalvertretungen in Sachen Ressourcensteuerung, bat Liebel die Vertreter der Direk-tion I sowie des Leitungsstabs um Vorstellung der angedachten Fle-xibilisierung von Ressourcenanteilen im Rahmen der quantitativen Personalbedarfsfestsetzung. ORR Heldt führte aus, dass diese Flexibilisierung als neues Steuerungsinstrument im Anschluss an die Kosten- und Leistungsplanung (KLP) zukünftig die Flexibilisierung von Ressourcenanteilen im Rahmen der quantitativen Personalbedarfsfestsetzung ermöglichen soll. Die Flexibilisierung soll der Steigerung der Eigenverantwortung der Behördenleitungen dienen und den Ausbau ihrer organisatorischen und personalwirtschaftlichen Handlungsfreiheit ermöglichen.Mit Hilfe dieses Instruments können die Leitungen unmittelbar erforderliche Maßnahmen durch eine bedarfsorientierte – temporäre - Ausbringung von Dauerdienstposten realisieren, ohne dass eine Anpassung der Personalbedarfsfestsetzung oder die Ausbringung von Dienstposten mit „kw“-Vermerk erforderlich ist. Den Rahmen für die Flexibilisierung bildet die quantitative Festsetzung des Personalbedarfs einer Behörde im Ergebnis der KLP. 
Die Flexibilisierung ist demnach in folgenden Fallkonstellationen anwendbar:
akut dringend erforderlich gewordene personelle Unterstützung in einer Organisationseinheit (z.B. Arbeitsspitze)
vorbereitende Personalmaßnahme zur dauerhaften Nachbesetzung von Dienstposten zwecks Einarbeitung/Übergabe der Dienstgeschäfte, solange der nachzubesetzende Dienstposten noch besetzt ist
gestiegener dauerhafter Personalbedarf in einer Organisationseinheit (z.B. aufgrund einer neuen Aufgabe oder gestiegenem Arbeitsaufkommen), der im Rahmen der zurückliegenden KLP (noch) nicht berücksichtigt werden konnte. Liebel bat um einen vertrauensvollen und transparenten Dialog bei der Umsetzung solcher Flexibilisierungsmaßnahmen. Direktionspräsident Dr. Rolfink bezeichnete das vorgenannte Instrument als einen Fortschritt für die Ressourcensteuerung und führte im Weiteren aus, dass entsprechende Maßnahmen dokumentiert würden. Im Rahmen des für die einzelne Behörde insgesamt festgesetzten Personalbedarfes (Ergebnis der KLP) ist innerhalb der jeweiligen Laufbahngruppe eine kostenstellenübergreifende Verlagerung von festgesetzten Ressourcen (Dauerdienstposten) bis zu einem Umfang von 10% der Gesamtfestsetzung der Behörde in der jeweiligen Laufbahngruppe möglich, sofern eines der oben genannten Szenarien (Fallkonstellationen) einschlägig ist, die Dauerdienstposten der aufnehmenden Kostenstelle in der entsprechenden Laufbahngruppe vollständig besetzt sind und in der abgebenden Kostenstelle unbesetzte Dienstposten der entsprechenden Laufbahngruppe vorhanden."

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 4/2019, S. 3, URL:   https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190425_GPR.pdf

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