Donnerstag, 2. Mai 2019

BMF: E-Rechnung

BMF: E-Rechnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläuterte gegenüber dem Hauptpersonalrat (HPR) folgende Inhalte:


"E-Rechnung 
Das Referat II A 7 stellte ihm Rahmen einer Präsentation das Thema E- Rechnung (elektronische Rechnung) ausführlich dar.  
Durch die Einrichtung eines zentralen Zugangspunkts für einen E-Rechnungseingang soll bundeseinheitlich für alle Behörden in allen Ressorts die Einlieferung von elektronischen Rechnungen ermöglicht werden. Dabei wird auf eine benutzerfreundliche Online-Portal-Lösung für Wirtschaftsbeteiligte gesetzt. Auf Seiten der Verwaltung können durch den zentralen E-Rechnungseingang gleichartig wiederkehrende Prozesse – wie die Authentifizierung des Senders und die technische Prüfung der Nachricht bzw. Rechnung – an zentraler Stelle gebündelt und technisch gelöst werden. Ziel ist es, den administrativen Pflegeaufwand zu reduzieren. Die Beschäftigen innerhalb der Verwaltung werden dabei ausschließlich mit technisch geprüften Rechnungen innerhalb eines digitalen Workflows konfrontiert. Die Umsetzung der Behörden-Roll-outs erfolgt durch die Behörden und den beteiligten Dienstleister. Die Umsetzung obliegt deren Verantwortung. Um feststellen zu können, inwieweit die gesetzlichen Anforderungen für die Einhaltung Barrierefreiheit der Anwendung schon erfüllt sind, werden derzeit Tests durchgeführt. Der Hauptpersonalrat wird demnächst die Verhandlungen zum Abschluss einer Rahmen - Dienstvereinbarung vor der Umsetzung der E-Rechnung im Geschäftsbereich aufnehmen. 
Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Internet unter folgendem Link zu finden: https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/E_Government/eRechnung/eRechnung_node.html"

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, HPR-Info 4/2019, S. 2, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190418_HPR.pdf



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