Freitag, 3. Mai 2019

BMF und HPR: Gemeinschaftliche Besprechung mit Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger und Abteilungsleiterin III Tanja Mildenberger, u.a. zu den Einsatztrainingszentren

BMF und HPR: Gemeinschaftliche Besprechung mit Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger und Abteilungsleiterin III Tanja Mildenberger, u.a. zu den Einsatztrainingszentren

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläuterte gegenüber dem Hauptpersonalrat (HPR) folgende Inhalte:
"Am 16. April 2019 informierten der u.a. für den Zoll zuständige Staatssekretär Dr. Bösinger und die Leiterin der Zollabteilung, Frau Mildenberger, den Hauptpersonalrat über die Sachstände zum Standortkonzept Aus- und Fortbildung für die Zollverwaltung und die Konzeption der Einsatztrainingszentren der Zollverwaltung (ETZ). 
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) das Aus- und Fortbildungskonzept im Jahr 2018 freigegeben hat, sollen insgesamt acht sog. Zukunftsstandorte entstehen. Bedingt durch die hohen Einstellungszahlen, ist neben den bereits bestehenden drei Standorten (Münster, Plessow, Sigmaringen) bereits ein vierter Standort in Leipzig für die Ausbildung des mittleren Zolldienstes dauerhaft vorgesehen. Ausgelöst durch das außerordentlich hohe Interesse aus dem politischen Raum, wird das Ministerium zusammen mit Vertretern der Generalzolldirektion (sog. Task Force) bis Ende Mai 2019 zweiundzwanzig Standorte besichtigen, um weitere vier geeignete Liegenschaften in den Großräumen Köln-Bonn, Rhein-Main, Hamburg und Nürnberg zu identifizieren. Kriterien sind dabei u.a. Wirtschaftlichkeit, die Möglichkeit einer zeitnahen Inbetriebnahme und die Bedarfsgerechtigkeit für die Beschäftigten. 
 Auf die Nachfrage des HPR-Vorsitzenden, Dieter Dewes, ob auch örtliche Synergien über sogenannte Campuslösungen, d.h. neue Ausbildungsstandorte des Bildungs- und Wissenschaftszentrums (BWZ), die auch die Durchführung von ES-B-Lehrgängen beinhalten mit einem ETZ zu erweitern geprüft werden, erwiderte ALin III, dass dies nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Auf Grund der unterschiedlichen Parameter seien die Überschneidungen jedoch nicht sehr groß. Unter Abwägung aller Parameter habe

man sich für elf zolleigene ETZ Standorte entschieden, um aus der Abhängigkeit von Dritten „zu entkommen“. Eine starre Zuordnung zu einem ETZ dürfe jedoch nicht zu unverhältnismäßigen Härten führen. Insoweit seien auch Einzellösungen in bestimmten Regionen denkbar. St Dr. Bösinger drängte auf die baldige Beschleunigung der Verfahren zum Bau der erforderlichen Standorte und wird hierzu auch ein Gespräch mit dem Bundesfinanzminister führen. Des Weiteren erklärte ALin III auf Nachfrage des HPR Vorsitzenden, dass derzeit ein Konzept zur Evaluation der GZD - in Zusammenarbeit mit der Abteilung Z und unter Beteiligung eines externen Unternehmens - vorbereitet wird, welches dann den beiden zuständigen Staatssekretären (St Dr. Bösinger und St Gatzer) zur Billigung vorgelegt wird. 
In diesem Zusammenhang sollen auch die jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten untersucht werden. Abschließend führte St Dr. Bösinger aus, dass der Entwurf zum Zweiten Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, mit welchem die Zollverwaltung weitere Kompetenzen erhalten wird, fraktionsübergreifend Zustimmung in den parlamentarischen Gremien finde."

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, HPR-Info 4/2019, S. 1, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190418_HPR.pdf


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