Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns:
"Zoll überprüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns
10.830 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 1.609 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt
Am Dienstag, dem 21. Januar 2020, haben 3.024 Einsatzkräfte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die
Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Der Zoll wurde durch 48 Beschäftigte anderer Behörden unterstützt.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 10.830 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 1.609 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns. Seit dem 1. Januar 2020 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Zeitstunde.
Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Friseur- und Kosmetiksalons sowie Nagelstudios, im Taxigewerbe, in Spielhallen, im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in Kfz-Dienstleistungsbetrieben.
Bisher wurden 185 Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Mindestlohnverstößen, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, aufenthaltsrechtlichen Verstößen, Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und Verstößen gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren.
In 1.847 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de:
Arbeit
Hinweis
Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen Behörden.
Pressekontakte der Hauptzollämter"
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z80_sp_mindestlohn_bundesweit.html
Pressekontakte der Hauptzollämter"
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z80_sp_mindestlohn_bundesweit.html
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