Montag, 20. Januar 2020

Zoll im Einsatz für die Artenvielfalt - sieben Aufgriffe in Frankfurt am Main

Zoll im Einsatz für die Artenvielfalt - sieben Aufgriffe in Frankfurt am Main

Sieben Beschlagnahmen im Post- und Reiseverkehr innerhalb von drei Tagen beim Hauptzollamt Frankfurt am Main:

"Zoll im Einsatz für die Artenvielfalt

Sieben Beschlagnahmen im Post- und Reiseverkehr innerhalb von drei Tagen beim Hauptzollamt Frankfurt am Main


Der Zoll am Frankfurter Flughafen beschlagnahmte im Zeitraum vom 8. bis 10. Januar 2020 sieben Mal artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie Produkte aus solchen.

Per Postpaket kamen insgesamt 240 Kapseln "Pygeum" mit Pflanzenextrakten aus den USA und Thailand. Von einem Absender in Thailand wurde ein Paket mit einem Glas "King Kobra Balm" an einen Empfänger in Freiburg verschickt. 
Der Balsam sollte Bestandteile der Königskobra enthalten.

Ebenfalls per Mausklick geordert wurden 40 Kapseln "Baschi" als Nahrungsergänzungsmittel, die laut Verpackungsaufschrift Aloenextrakte beinhalteten.


Im Reiseverkehr brachte ein 62-jähriger Reisender aus Russland ein skurriles Andenken mit: eine Bärentatze samt Krallen eines artengeschützten Braunbären. 

Aus dem Handgepäck eines Reisenden aus Afrika förderten Zollbeamte einen verzierten Elefantenstoßzahn zutage. 

Bei einem 29-jährigen Mann fanden die Zöllner eine tote Steinkoralle aus Südkorea, mit einem Gewicht von fast einem Kilogramm.

In keinem der Fälle war eine Einfuhr- beziehungsweise Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen vorhanden.
"Es sind nicht nur die skrupellosen Sammler, die uns ins Netz gehen", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. 
"Besonders bei den online angebotenen Cremes und Pillen kann man das darin verarbeitete Tier oder die Pflanze als Internetbesteller schon mal übersehen. 
Hier ist Vorsicht und genaues Lesen geboten. Hat man aber zum Beispiel einen Stoßzahn oder ein Bärenfell vor sich, sollte es einem schon eher klar sein."

Zusatzinformation

Im Jahr 2018 kam es im Reiseverkehr beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 710 Sicherstellungen mit 21.423 artengeschützten Einzelexemplaren. 
Darunter waren 461 lebende Tiere und 300 lebende Pflanzen sowie 20.662 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und Pflanzen.
Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen werden durch Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z99_artenvielfalt_ffm.html

 

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