Das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert im Portal TMS (Travel Mangement System) des Bundes über die Erhöhung der Tagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.2020:
"Bundesreisekostengesetz (BRKG): Erhöhung der Tagegelder
Bei Dienstreisen ab dem 1. Januar 2020 beträgt die Höhe der Tagegelder (Verpflegungspauschale):- 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der/die Dienstreisende 24 Stunden von seiner/ihrer Wohnung abwesend ist,
- jeweils 14 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der/die Dienstreisende an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner/ihrer Wohnung übernachtet,
- 14 Euro für den Kalendertag, an dem der/die Dienstreisende ohne Übernachtung außerhalb seiner/ihrer Wohnung mehr als acht Stunden von seiner/ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 14 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der/die Dienstreisende den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als acht Stunden von seiner/ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
Weitere Informationen zu den bei Inlandsdienstreisen gezahlten Reisekostensätzen finden Sie auf der nachstehend verlinkten Seite im TMS-Portal.
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