Donnerstag, 30. Januar 2020

BVA: Bundesreisekostengesetz (BRKG) - Erhöhung der Tagegelder zum 1.1.2020

BVA: Bundesreisekostengesetz (BRKG) - Erhöhung der Tagegelder zum 1.1.2020

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert im Portal TMS (Travel Mangement System) des Bundes über die Erhöhung der Tagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.2020:

"Bundesreisekostengesetz (BRKG): Erhöhung der Tagegelder

Seit dem 01.01.2020 wird bei Dienstreisen ein Tagegeld von 14 bzw. 28 Euro gezahlt.
Bei Dienstreisen ab dem 1. Januar 2020 beträgt die Höhe der Tagegelder (Verpflegungspauschale):

  • 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der/die Dienstreisende 24 Stunden von seiner/ihrer Wohnung abwesend ist,
  • jeweils 14 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der/die Dienstreisende an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner/ihrer Wohnung übernachtet,
  • 14 Euro für den Kalendertag, an dem der/die Dienstreisende ohne Übernachtung außerhalb seiner/ihrer Wohnung mehr als acht Stunden von seiner/ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 14 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der/die Dienstreisende den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als acht Stunden von seiner/ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
Die Höhe des Tagegeldes bemisst sich gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 BRKG nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Der für die Höhe der steuerlichen Verpflegungspauschale maßgebliche § 9 Absatz 4a Satz 3 EStG wurde zum 1. Januar 2020 wie oben beschrieben geändert.
Weitere Informationen zu den bei Inlandsdienstreisen gezahlten Reisekostensätzen finden Sie auf der nachstehend verlinkten Seite im TMS-Portal.



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