Montag, 27. Januar 2020

GZD: Neukonzeption der personalwirtschaftlichen Verteilung von Nachwuchskräfte beim Zoll

GZD: Neukonzeption der personalwirtschaftlichen Verteilung von Nachwuchskräfte beim Zoll

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)  teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:

"Neukonzeption der personalwirtschaftlichen Verteilung von Nachwuchskräfte
Bereits in der Novemberausgabe des BPR aktuell haben wir berichtet, dass ab diesem Jahr die Verteilung der Nachwuchskräfte nach einem neuen Verfahren erfolgen soll. 
Bereits im Sommer hatte der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat Gespräche mit der Generalzolldirektion aufgenommen, um das Verteilungsverfahren stärker an dem Slogan „Aus der Region – Für die Region“ auszurichten. Das von Generalzolldirektion vorgelegte Konzept zur Nachwuchskräfteverteilung, welches die Forderungen des Bezirkspersonalrats aufgreift, wurde unter Einbindung der örtlichen Personalvertretungen innerhalb des Bezirkspersonalrats beraten. Im Kern soll es künftig ein zweistufiges Verteilungsverfahren geben. Zuerst wird versucht werden, die Nachwuchskräfte in ihrer Ausbildungsregion einzusetzen, sofern dort ein entsprechender Bedarf bei den ansässigen Dienststellen (Hauptzollamt, Zollfahndungsamt, Generalzolldirektion) besteht. Nur wenn das nicht möglich ist oder Nachwuchskräfte ihre Region verlassen möchten, findet für diese Kolleginnen und Kollegen eine bundesweite Verteilung statt. 
Dabei sollen weiterhin soziale Gründe berücksichtigt werden, aber auch die bisher erbrachten Leistungen (Notendurchschnitt). 
Soweit möglich, sollen auch Initiativbewerbungen berücksichtigt werden. 
Dem Konzept sowie den neuen Interessenbekundungsbögen hat der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat in seiner letzten Sitzung zugestimmt.  
Damit ist der Weg frei, das Verfahren bei der Verteilung im Jahr 2020 erstmals anzuwenden. Nunmehr werden die ersten Abfragen bei den Nachwuchskräften erfolgen. Bei der regionalen Verteilung der Nachwuchskräfte sollen die örtlichen Interessenvertretungen miteingebunden werden. 
Bei der dann noch erforderlichen überregionalen Verteilung wird der Bezirkspersonalrat und die Bezirksschwerbehindertenvertretung miteingebunden. 
Bei den jeweiligen Verfahren setzt sich der BDZ dafür ein, dass die Ausbildungsaufsteiger bei ihrer Stammdienststelle verbleiben können. 
Das neue Verfahren soll nach seiner erstmaligen Durchführung evaluiert werden.  
Die Einzelheiten des neuen Verteilungsverfahrens finden Sie unter www.bdz.eu"

Quelle: BDZ, BPR-Info 1-2/2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/20121_BPR.pdf

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