Bremer Zoll kontrolliert gastronomische Betriebe
Am 21. Januar 2020 hat der Zoll in Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Stade und Buxtehude verdachtsunabhängig über 60 gastronomische Betriebe im Rahmen einer bundesweiten Sonderprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert:"Bremer Zoll kontrolliert gastronomische Betriebe
Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung auch in Bremen, Bremerhaven und im niedersächsischen Umland
Bei den Kontrollen ging es ferner um die Überprüfung der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und um die Überprüfung der Arbeitserlaubnis von Nicht-EU-Bürgern. Seit Beginn des Jahres 2020 gilt ein allgemeiner Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde (statt vorher 9,19 Euro pro Stunde).
Bei über 40 Kontrollen bei Arbeitgebern in Bremen wurden mehr als 130 Arbeitnehmer überprüft. In Bremerhaven sowie in Cuxhaven, Stade und Buxtehude wurden bei 20 Arbeitgebern rund 120 Arbeitnehmer kontrolliert.
Dabei versuchte bei der Kontrolle einer Bremer Pizzeria eine albanische Arbeitnehmerin, sich der Überprüfung durch den Zoll zu entziehen, indem sie sich kurzerhand ihre Privatjacke anzog und aus dem Lokal lief.
Es stellte sich heraus, dass sie in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Inhaber war. Da sie sich aber lediglich zu Besuchszwecken in Deutschland aufhielt, war eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit illegal. Ähnlich verhielt es sich bei zwei mazedonischen Arbeitern, die in einem benachbarten Eiscafé, das dem gleichen Geschäftsinhaber gehörte, ebenfalls ohne gültige Aufenthaltstitel, aufgegriffen wurden.
Gegen die drei Personen wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Das Migrationsamt Bremen hat die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen übernommen.
"Verdachtsunabhängige Prüfungen führen wir gezielt in besonders von Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen betroffene Branchen durch“, erläuterte Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
"Die anschließenden notwendigen Sachverhaltsaufklärungen können zur Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften führen“, so Tödter weiter.
In Folge der Sonderprüfung müssen in rund 60 Fällen die Sachverhalte weiter aufgeklärt werden. In zehn Fällen davon gibt es Klärungsbedarf, ob der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten wurde. In weiteren vier Fällen wird überprüft, ob ausländische Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben.
Ferner sind Unstimmigkeiten bei Aufzeichnungspflichten bei möglichem gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen festgestellt worden."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z88_mindestlohnsonderpruefung_hb.html
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