"Automatisierung der Abfertigung: Was plant die Verwaltung?




Immer wieder fragen sich die Kolleginnen und Kollegen, wie sich der Abfertigungsprozess in Zukunft gestalten wird. Ist eine fortschreitende Automatisierung angedacht?


Der BDZ-Bezirksverband Nord hat sich an die Verwaltung gewandt und folgende Antwort erhalten:
„Die Weltbank veröffentlicht alle zwei Jahre den sogenannten Logistics Performance Index. Dieser bewertet weltweit die logistischen Strukturen der einzelnen Länder. 
In der Kategorie „Zoll“ werden die Schnelligkeit, Einfachheit und Absehbarkeit der Abfertigung bewertet und gebündelt mit einem Punktwert ausgedrückt. 
Deutschland belegte bei der letzten Indexveröffentlichung im Jahr 2018 den ersten Platz.

Selbstverständlich ist die Generalzolldirektion unabhängig davon bestrebt, die Abfertigungsprozesse weiter zu optimieren, um zukünftige Herausforderungen gleichfalls mit Erfolg zu meistern sowie den Vorgaben des EGov-Gesetzes zu entsprechen. 
Neben den von Ihnen thematisierten Entwicklungen, die sich aus der Personalstruktur und zu erwartenden politischen Ereignissen wie beispielsweise dem „Brexit“ ergeben, zeigen bereits die Statistiken der vergangenen Jahre, dass Deutschland als attraktiver Wirtschaftsstandort auch steigende Belastungen bewältigen muss: so kann beispielsweise der durch die Generalzolldirektion veröffentlichten „Jahresstatistik Zoll“ entnommen werden, dass im Zeitraum von 2016 bis 2018 die Zahl der erfolgten Warenabfertigungen um 33,9 Mio. gestiegen ist. Dies entspricht einer Erhöhung von mehr als 16 Prozent. 
Deutschlands Spitzenposition beim Logistics Performance Index ist insbesondere vor dem Hintergrund dieser Zahlen beachtlich. 
Darüber hinaus ist in vielen Bereichen die Zahl der beschlagnahmten Waren im Bereich der Verbote und Beschränkungen gestiegen, wie z.B. im Bereich der Produktpiraterie. 
Allein hier ist ein Anstieg der Zahl der beschlagnahmten Waren von 2016 bis 2018 um über 1,4 Mio. zu verzeichnen, was einer Erhöhung von fast 40 Prozent entspricht.
Die Zahlen verdeutlichen, dass in der Abfertigung neben der Quantität auch die Qualität der Prozesserledigung ein wichtiges Kriterium ist. Die Generalzolldirektion ist daher bestrebt, die Abfertigungsprozesse unter Beachtung aller Risikokriterien weiterhin zu beschleunigen. Dies soll für die nächsten beiden Jahre u.a. durch die folgenden Projektziele gewährleistet werden:


1.       Weitere Automatisierung der Abfertigung
Momentan treibt die Zollverwaltung den Automatisierungsgrad zur Abwicklung von Zollprozessen innerhalb des IT-Fachverfahrens ATLAS mit Priorität voran. 
So können die Zollstellen bereits in nennenswertem Umfang von sich wiederholender Routinearbeit befreit werden. Ein weiterer Schritt zielt auf die computergesteuerte Risikobewertung und damit Kanalisierung von Warenströmen in „risikobehaftete“ und „risikofreie“ Sendungen. Ziel ist es, den Abfertigungsprozess für „risikofreie“ Sendungen weiter zu automatisieren, um den Zollstellen den Blick auf „risikobehaftete“ Sendungen nicht durch eine digitale Datenflut zu versperren.

2.       Neue ATLAS-Anwendung „ZELOS“
Einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Abfertigungsprozesse, in diesem Fall zur Beseitigung von Medienbrüchen, stellt auch die neue ATLAS-Anwendung „ZELOS“ (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) dar. #
Die Abfertigungsbeamten an den Zollstellen haben hierdurch zukünftig die Möglichkeit, für die Abfertigung erforderliche Unterlagen oder Informationen direkt aus ATLAS heraus anzufordern. Die Wirtschaftsbeteiligten können ihre Antwort und/oder Unterlagen digital übermitteln, sodass der Abfertigungsbeamte diese unmittelbar einsehen kann. 
Eine Unterlagenübermittlung kann auch proaktiv ohne vorherige Anfrage durch die Zollstelle erfolgen, solange sie vorgangsbezogen ist.
Dank „ZELOS“ entfallen zeitaufwändige manuelle Kommunikationswege zur Anforderung von Unterlagen. Ein häufiges Problem war bisher die fehlende Erreichbarkeit der Ansprechpersonen in den Wirtschaftsunternehmen sowie teils erforderliche Botendienste, die den Zollstellen die Dokumente übergeben haben. Gleichzeitig wird ein gravierender Medienbruch beseitigt, da die Abfertigungsbeamten nicht mehr gezwungen sind, die Arbeit in ATLAS zu unterbrechen, um Dokumente anfordern zu können. 
Die Planungen sehen vor, dass „ZELOS“ in der ersten Hälfte des Jahres 2020 im Echtbetrieb zur Verfügung gestellt wird. Eine Nutzung ist möglich, sobald die Teilnehmersoftware für die neuen ZELOS-Nachrichten zertifiziert ist

3.       Dateien in ATLAS
„ZELOS“ ermöglicht die Übermittlung von Unterlagen durch den Wirtschaftsbeteiligten. Darüber hinaus ist zusätzlich vorgesehen, dass die Abfertigungsbeamten die Möglichkeit haben sollen, in ATLAS Bilddateien zu einem Vorgang hochzuladen und diese dort direkt abzurufen. Hierdurch können beispielsweise Fotos, die bei Beschauen von der Ware angefertigt werden, vorgangsbezogen zentral gespeichert werden. 
Den Kolleginnen und Kollegen wird damit die Arbeit maßgeblich erleichtert, weil die Erstellung des Beschaubefundes sich dann weniger aufwändig gestaltet, da die schriftliche Dokumentation von wichtigen Details wie z.B. Fahrgestellnummern von Fahrzeugen oder umfangreiche Packstückangaben auf Kisten o.ä. entfallen kann. 
Die Folge ist eine weitere Prozessbeschleunigung. Der Einsatz im Echtbetrieb soll noch für das bereits ausgerollte Release 9.0 beginnen (im Verlauf des Jahres 2020).


4.       Automatisierte Unterlagenabschreibung
Im Abfertigungsprozess sind häufig von anderen Behörden ausgestellte Unterlagen erforderlich. Dies betrifft im Einfuhrverfahren beispielsweise auch Unterlagen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Zukünftig ist vorgesehen, dass von der BLE ausgestellte Unterlagen (wie z.B. Einfuhrlizenzen) elektronisch an ATLAS übermittelt und dann automatisiert vom System geprüft und bearbeitet werden. 
Die Prüfung soll eine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung beinhalten. 
Ein Eingreifen des Abfertigungsbeamten an der Zollstelle wäre dann nur bei vom System festgestellten Mängeln oder Unstimmigkeiten erforderlich. 
Durch diese Automatisierung der Unterlagenprüfung wird zukünftig eine weitere Beschleunigung der Abfertigungsprozesse erreicht.

5.       Automatisierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bei bestimmten Zollverfahren ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) erforderlich. Bisher musste der Abfertigungsbeamte die allgemeinen Angaben in der Zollanmeldung (z.B. Firmenbezeichnung, Anschrift) manuell mit den zur USt-IdNr. hinterlegten Angaben abgleichen. Dies erfolgte über einen Zugriff auf die Daten des Bundeszentralamtes für Steuern, der zwar aus ATLAS heraus erfolgte, aber vom Abfertigungsbeamten manuell durchgeführt werden musste. 
Der Abgleich soll zukünftig vom System automatisiert vorgenommen werden. 
Dadurch wird sich der Aufwand für den Abfertigungsbeamten und zugleich die Bearbeitungszeit reduzieren. 
Eine Umsetzung im Echtbetrieb ist für das ATLAS-Release 9.1 geplant.

Zusammengefasst sind kurz- bis mittelfristig bereits diverse Maßnahmen vorgesehen, die auf eine Beseitigung von Medienbrüchen und eine Beschleunigung der Abfertigung abzielen und grundsätzlich einen automatisierten Abfertigungsprozess ermöglichen. 
Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist auch die Automatisierung einzelner Prozessschritte.“

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(Autor: Sebastian Harms)" 

Quelle: BDZ BV Nord, URL:  https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/automatisierung-der-abfertigung-was-plant-die-verwaltung.html