Die Beihilfe-App des Bundesverwaltungsamts (BVA) ist leider noch immer nicht für die neuen Kunden nutzbar, die bislang von der Generalzolldirektion (Service-Center Rostock und Görlitz) betreut worden sind (Stand: 13.1.2020):
"Wer kann die App nutzen?
Die Beihilfe-App steht grundsätzlich nur beihilfeberechtigten Personen zur Verfügung, die von den Beihilfestellen des BVA betreut werden.Leider können aktuell noch nicht alle unsere Kunden von der App profitieren.
Für folgende Personengruppen ist die App noch nicht verfügbar:
- Beihilfeberechtigte Personen, die bislang durch die Servicecenter der Generalzolldirektion in Görlitz oder Rostock betreut wurden
- Auslandsschullehrer
- Nichtbehördliche Kunden wie bspw. Goethe Institut und Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Bundeswehrangehörige, deren Dienstsitz sich im Ausland befindet
- Versorgungsempfänger mit ständigem Wohnsitz im Ausland"
Bewertung:
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bedauert dieses und fordert die umgehende Freigabe der Beihilfe-App für Zöllner, die bislang durch die GZD SC Rostock und Görlitz betreut worden sind...
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