Dienstag, 28. Januar 2020

GZD: Ausstieg aus der papiergebundenen Kommunikation

GZD: Ausstieg aus der papiergebundenen Kommunikation

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)  teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:

"Ausstieg aus der papiergebundenen Kommunikation 

Mit einer Verfügung vom 20. Dezember 2019 gibt die Generalzolldirektion bekannt, dass die Zollverwaltung aus der papiergebundenen Kommunikation mit anderen Bundesbehörden aussteigt und verfügt hierzu entsprechende Regelungen.  
Grundlage für diese Entscheidung ist ein Kabinettsbeschluss vom 18. November 2019. 

Im Vorwege der Verfügung gab es weder eine Information, noch Gespräche mit dem Bezirkspersonalrat. 

Aus Sicht des BDZ – geführten Bezirkspersonalrats stellt die Vorgabe, mit anderen Bundesbehörden künftig ausschließlich elektronisch zu kommunizieren, eine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG dar und unterliegt der Mitwirkung des Bezirkspersonalrats als zuständiger Personalvertretung. 

Auch die zwischenzeitlich getroffenen Regelungen zur Einrichtung von DE-Mail-Adressen und die Ankündigung ein besonderes Behördenpostfach im ersten Halbjahr 2020 bereitstellen zu wollen, stellt neben dem Mitwirkungsrecht nach § 78 BPersVG auch einen Tatbestand nach § 4 der IT – Dienstvereinbarung dar, der ebenfalls die Beteiligung des Bezirkspersonalrats nach sich zieht.

Im Zusammenhang mit der papierlosen Kommunikation stellen sich eine Vielzahl von Fragen, die zuerst geklärt werden müssen. Welche Funktionen wird das besondere Behördenpostfach haben? Wir gehen davon aus, dass zahlreiche, wenn nicht sogar alle E-Mails zu verschlüsseln sein werden. 
In der Zollverwaltung wird aktuell noch die Verschlüsselungssoftware CHIASMUS verwendet. Ist sichergestellt, dass die Zusammenarbeitsbehörden diese Mails entschlüsseln können? Ist sichergestellt, dass die Beschäftigten E-Mails anderer Behörden entschlüsseln können? Bevor diese Fragen nicht geklärt sind, kann aus Sicht des BPR die Weisung nicht umgesetzt werden. 

Wir haben daher die Präsidentin aufgefordert, die Verfügung vom 20. Dezember 2019 auszusetzen, bis das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren abgeschlossen ist. Wir werden weiter berichten."

Quelle: BDZ, BPR-Info 1-2/2020, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/20121_BPR.pdf

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