Sonntag, 24. November 2019

Zoll: Nicht nur zur Weihnachtszeit - Wie das Paket durch den Zoll kommt

Zoll: Nicht nur zur Weihnachtszeit - Wie das Paket durch den Zoll kommt

Die Zollverwaltung kontrolliert den Warenverkehr mit Drittländern - in Zeiten von Internethandel eine besondere Herausforderung, insbesondere für den Postverkehr:

"Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt

Der Zoll informiert darüber, auf was Sie bei Internetbestellungen achten sollten.
Vorweihnachtszeit heißt Hochsaison bei Paketversendern und -diensten. 

Aber auch in den Paketkammern des Zolls stapeln sich Geschenke und Lieferungen aus aller Welt teils bis an die Decke.

Bestellungen im Internet sind einfach und der Lieferant meist nur ein paar Klicks entfernt. 

Wissentlich oder unwissentlich landen die Bestellungen jedoch oft im Drittland und bei der Einfuhr des neuesten Smartphones oder modischsten Sneakers fallen möglicherweise zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern an.
 
Zusatzinformation
Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:
  • Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an.
    Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
  • Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent oder 7 Prozent) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
  • Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Auch reine Geschenksendungen von einem privaten Absender an einen privaten Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro und unter gewissen Bedingungen frei von Abgaben.
Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss daher grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Sendungen, für die keine Abgaben entstehen und die keine Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können jedoch oftmals direkt an den Empfänger ausgeliefert werden.

Verbote oder Beschränkungen für die Wareneinfuhr gelten natürlich auch im Postverkehr. 

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger gegebenenfalls ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber." Sichergestellt werden unter anderem auch geschützte Tiere und Pflanzen, Arzneimittel oder Waffen.

Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es daher ratsam, sich zuvor bei der zentralen Auskunftsstelle des Zolls (Telefon 0351 44834-510) oder auf unserer Website zu informieren.

Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
 
Tipp!
Wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr erhalten Sie auch mit der kostenlosen Smartphone-App "Zoll und Post".
Die App "Zoll und Post"

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/y95_weihnachtsgeschenke.html


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