Freitag, 15. November 2019

BMF: Übergabe der Beihilfeaufgaben von den Service-Centren Dresden und Rostock an die BVA zum 1.12.2019

BMF: Übergabe der Beihilfeaufgaben von den Service-Centren Dresden und Rostock an die BVA zum 1.12.2019

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Verlagerung der Beihilfeaufgaben
Nachdem die Verlagerung der Beihilfeaufgaben der Service-Center Köln und Saarbrücken bereits Ende 2016 – zuerst durch Abgabe an das damalige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) und dann im Rahmen des Übergangs des BADV in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren - vollzogen wurde, verhandelten die beteiligten Ressorts seit 2018 intensiv über die Modalitäten der Abgabe bzw. Verlagerung der Beihilfeaufgaben aus den Service-Centern Dresden und Rostock. In mehreren durchaus intensiven Verhandlungsrunden konnte unter Beteiligung des Hauptpersonalrates (Berichterstatterin Sabine Knoth, BDZ) sowohl über das Procedere des Aufgabeübergangs als auch die haushaltsmäßige Abwicklung Einigung erzielt werden. Im Ergebnis der Abstimmungen wurden Entwürfe sowohl einer Rahmendienst- und einer Unterstützungsvereinbarung als auch einer Detailvereinbarung Personal erstellt, welche dem HPR nunmehr zur Zustimmung vorgelegt wurden. UAL Schäper, der die Ressortverhandlungen seitens des BMF leitet und RD Mohr erläuterten dem Gremium ausführlich die Sachlage.  
Insbesondere begrüßten alle Beteiligten den Umstand, dass der Abgabetermin 01.12.2019 eingehalten wird und die Abordnungen der Beschäftigten tatsächlich mit Ablauf des 29.02.2020 enden sollen. Es besteht zudem endlich Gewissheit über die Anschlussverwendung der nicht wechselwilligen Beschäftigten. 
Sie werden sofort nach Ende der Abordnung in anderen Service-Bereichen der zolleigenen Service-Center eingesetzt (z. B. Reisekosten, Trennungsgeld etc.). 
Der HPR stimmte den Vereinbarungen in der Sitzung im Anschluss an die gemeinschaftliche Besprechung zu und zeigt sich abschließend froh, dass die hohen Standards der Sozialverträglichkeit gelebt werden.  
Dies war und ist keinesfalls selbstverständlich."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2019, S. 3, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191114_HPR.pdf 



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