Montag, 18. November 2019

Großkontrolle des Zolls nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz - 21 Verstöße am Frankfurter Flughafen bei Reisenden festgestellt

Großkontrolle des Zolls nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz - 
21 Verstöße am Frankfurter Flughafen bei Reisenden festgestellt

Kontollbemate des Hauptzollamts Frankfurt am Flughafen haben bei einer Großkontrolle nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz mit Hilfe von Bargeldspürhunden 21 Verstöße bei Reisenden festgestellt:

"Großkontrolle des Zolls nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz

21 Verstöße am Frankfurter Flughafen bei Reisenden festgestellt
Am 15. Oktober 2019 führte der Zoll am Frankfurter Flughafen eine groß angelegte Kontrolle bezüglich der Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes durch. 

82 Zöllnerinnen und Zöllner befragten 1.219 Reisende nach Höhe und Art der in ihrem Handgepäck mitgeführten Barmittel und überprüften 2.750 weitere Koffer und Reisetaschen. 

In 21 Fällen stellten sie Verstöße gegen die Anmeldepflicht fest. 
Gegen die Reisenden wurden 19 Bußgeldverfahren eingeleitet sowie zwei sogenannte Clearingverfahren zur weiteren Sachverhaltsaufklärung. 
Die Höhe der nicht angemeldeten Barmittel beläuft sich auf rund 309.713 Euro. 

In sechs Fällen wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 14.650 Euro festgesetzt, da die betroffenen Personen keinen Wohnsitz in Deutschland hatten.

Es gab auch besondere Verstecke: Zum Beispiel entdeckten die Zollbediensteten die Geldbündel in Hosentaschen, in Handyhüllen und zwischen Schokoladeverpackungen. 

Die Reisenden, welche das Geld nicht angemeldet hatten, waren zwischen 29 und 80 Jahre alt.
Tasche mit geschmuggeltem Bargeld 


In einem Smartphone verstecktes Bargeld
Zöllner mit Bargeldspürhund
Zusatzinformation

Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die beziehungsweise aus der Europäischen Union anzumelden.
Im Jahr 2018 meldeten Reisende am Frankfurter Flughafen in 4.843 Fällen ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro legal an. 
In 1.313 Fällen wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht mit rund 25,6 Millionen Euro festgestellt. 
77 Clearingverfahren wurden zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts eingeleitet."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2019/z86_grosskontrolle_frankfurt_flughafen.html

 

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