Mehr als 100 Tankstellenbetriebe haben Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Lörrach am 24. Oktober 2019 zeitgleich im Raum Lörrach, Freiburg und Offenburg geprüft:
"Zoll nimmt Tankstellen unter die Lupe
Prüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Hinweise auf mögliche Verstöße ergaben sich schließlich in 36 Fällen.
Davon muss in zwölf Fällen geklärt werden, ob der Mindestlohn, der seit 1. Januar 2019 bei 9,19 Euro in der Stunde liegt, eingehalten wurde.
In weiteren 13 Fällen konnten die Verantwortlichen nicht nachweisen, dass die vorgegebene Meldung an den zuständigen Rentenversicherungsträger bereits erfolgt ist.
Die Angaben von drei befragten Tankstellenangestellten lieferten Hinweise darauf, dass sie neben Lohnzahlungen auch Sozialleistungen beziehen.
Sollte sich dies jeweils bestätigen, wird weiter geprüft, ob der Sozialhilfeanspruch zu Recht besteht.
Für einen Beschäftigten konnten die vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht vorgelegt werden.
Schließlich konnte ein Tankstellenbetreiber im Zeitpunkt der Prüfung die Arbeitsgenehmigung für einen ausländischen Mitarbeiter nicht vorweisen.
In all diesen Fällen ermitteln die Zollbeamten weiter.
"Durch die Kontrollmaßnahmen wollen wir die Bürgerinnen und Bürger auch immer auf den Unrechtsgehalt von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufmerksam machen.
Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, an Konkurrenzfähigkeit einbüßen. Erfreulicherweise führten die im Raum Freiburg kontrollierten 22 Betriebe zu keinen Beanstandungen", so Anja Kühl von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach, die die umfangreiche Maßnahme verantwortlich leitete."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/y12_tankstellen.html
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