Donnerstag, 14. November 2019

BDZ auf der CESI-Fachtagung zu Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

BDZ auf der CESI-Fachtagung zu Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Der stv. BDZ-Bundesvorsitzende Christian Beisch nahm gemeinsam mit dbb-Bundesvorsitzendem Ulrich Silberbach und andereren Delegierten an einer CESI-Fachtagung in Budapest mit dem Thema "Null Toleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes":


"01.11.2019 CESI Fachtagung

Null Toleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes



Am 25. Oktober 2019 fand die Fachtagung der CESI „Null Toleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ in Budapest statt. Für den BDZ nahm der stellvertretende Bundesvorsitzende, Christian Beisch, als Teil der dbb – Delegation teil. 
Die europäischen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern eine europaweite Null Toleranz Strategie bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. 
Hierzu ist mehr Rückendeckung seitens der Politik und der Gesellschaft erforderlich.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sichern das Funktionieren des Gemeinwesens, mitunter riskieren sie hierfür ihr Leben. 
Hierfür sollten sie eigentlich Wertschätzung, Anerkennung und Dankbarkeit genießen. 
Mit Sicherheit verdienen sie nicht Beleidigungen und Gewalt.
Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter der CESI (Europäische Union der unabhängigen Gewerkschaften) fordern eine Null Toleranz Strategie gegen Gewalt gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und mahnen einen besseren Schutz der Kolleginnen und Kollegen an.
Neben einer grundsätzlichen Sensibilisierung für die Gewalt-Problematik, mit der sich Staatsbedienstete europaweit in den letzten Jahren zunehmend konfrontiert sehen, seien konkrete Maßnahmen erforderlich, mit denen das „Phänomen Attacke“ wirksam zurückgedrängt werden könne, sagt der dbb Chef Ulrich Silberbach, der auch Vize-Präsident der CESI ist.
Es bedarf klarer Worte von Politik, Bürgerinnen und Bürgern: Null Toleranz bei Gewalt. 
Und wir brauchen Taten: Eine Meldepflicht für Gewaltdelikte gegenüber öffentlich Bediensteten, um verlässliche Daten zu haben. Bei Gewaltdelikten sollte der Arbeitgeber bzw. Dienstherr konsequent und ohne jede Bagatellgrenze Strafanzeige stellen, um die Betroffenen zu schützen. Ein Einstellen des Verfahrens wegen nicht vorhandenen öffentlichen Interesses darf es künftig nicht mehr geben – denn wenn ein Repräsentant des Staates verbal oder physisch angegriffen wird, ist dies per se bereits von öffentlichem Interesse. Es müsse deutlich gemacht werden, „dass den angegriffenen Kolleginnen und Kollegen keinerlei Nachteile aufgrund der Attacke entstehen – schließlich sind sie die Opfer“.
Auch für Prävention und die individuelle Stärkung der Beschäftigten muss mehr getan werden, Vorsorge-Trainings und eine substanzielle Nachsorge für Betroffene sollten selbstverständlich sein. Auch seitens der Medien könnte hilfreiche Unterstützung kommen – so wäre eine verstärkte Berichterstattung über die Bestrafung von Tätern für ihren Angriff auf Staatsbedienstete wünschenswert.
Auch auf die Nachwuchsgewinnung hat das Thema Auswirkungen. 
Junge Menschen werden nicht dazu animiert, sich für den öffentlichen Dienst zu bewerben, wenn sie vor Gewalt nicht effektiv geschützt werden.
Der BDZ wird sich des Themas weiterhin annehmen und entsprechende Regelungen zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen im BMF und der GZD einfordern."



Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/null-toleranz-bei-gewalt-gegen-beschaeftigte-des-oeffentlichen-dienstes.html

 

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