BDZ OV Bremen: Übergabe der Beihilfeaufgaben des Service-Center Rostock am 1.12.2019 an das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Das Service-Center Rostock der Generalzolldirektion (GZD) versendet seit Anfang November 2019 Beihilfebescheide mit folgendem Hinweis:
"Generelle Hinweise: ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Die Beihilfeaufgaben beim Service-Center in Rostock werden nunmehr zum 01.12.2019 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben.
Bitte schicken Sie ab diesem Zeitpunkt Ihre Beihilfeanträge nur noch an die Beihilfestelle des BVA, Postfach 10 71 10, 18011 Rostock.
Für Anfragen o.ä. verwenden Sie gerne auch die Mailadresse beihilfe-Rostock@bva.bund.de.
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Wir, die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft OV Bremen, hätten uns gewünscht, eine klare und unmittelbare Kommunikation von der GZD an alle betroffenen Kollegen und Pensionäre der Zollverwaltung zu erhalten (z.B. über die Internetseite Zoll.de oder das Intranetportal MAPZ). Diese erfolgte bis heute nicht (Stand der Meldung: 4.11.2019).
Also verbreiten wir nun die Nachricht der Übergabe der Aufgaben der GZD SC Rostock an die BVA am 1.12.2019...
Für die kritischen Anmerkungen:
Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen
Stv. Vorsitzender
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen
BDZ wirkt!
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