GZD: Verbeamtung von Tarifbeschäftigten – Informationsveranstaltungen
Die
BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)
teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden
ist:
"GZD: Verbeamtung von Tarifbeschäftigten – Informationsveranstaltungen
Aktuell bekommen die Tarifbeschäftigten - mit Ausnahme der Auszubildenden und Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen - die Möglichkeit, sich in der Laufbahn des mittleren bzw. gehobenen Dienstes verbeamten zu lassen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Neu hinzugewonnenen Tarifbeschäftigten wird eine Verbeamtung im jeweiligen Eingangsamt der entsprechenden Laufbahn ermöglicht.
Bei Stammtarifbeschäftigten besteht die Möglichkeit der Verbeamtung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt. Stammtarifbeschäftigte/r ist, wer zum Stichtag 1. August 2019 bereits mindestens 2 Jahre hauptberuflich in der Zollverwaltung tätig war.
Mit einer etwaigen Verbeamtung gehen viele Fragestellungen einher, u.a.:
• Wer kann sich verbeamten lassen?
• Welche beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind für eine Verbeamtung erforderlich? ODER
• Welche Ausbildungsvoraussetzungen bestehen für eine Verbeamtung?
Um Antworten auf diese nicht unwesentlichen Fragen zu finden, hat sich die BDZ-Fraktion im GPR bereits frühzeitig für verwaltungsseitige Informationsveranstaltungen ausgesprochen. Zuletzt hatte der GPR seine Forderung in einer gemeinschaftlichen Besprechung am 24. September 2019 mit Präsidentin Hercher erneuert.
Die ersten Veranstaltungen sind bereits angelaufen und die Termine – geordnet nach Standorten – im Mitarbeiterportal Zoll unter folgendem Pfad veröffentlicht:
Intranet > Themen > Personalangelegenheiten > Beschäftigungsverhältnis > Verbeamtung > Verbeamtung von TarifbeschäftigtenInteressierte Tarifbeschäftigte werden gebeten, sich für die Teilnahme an einer Veranstaltung anzumelden (siehe vorgenannter Pfad im MAPZ)."
Quelle: BDZ, GPR-Info 11/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191118_GPR.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen