BDZ BV Hannover: GZD teilt Übergabe der Beihilfe-Aufgaben des Service-Center Rostock an das BVA zum 1.12.2019 mit
BDZ BV Hannover: GZD teilt Übergabe der Beihilfe-Aufgaben des Service-Center Rostock an das BVA zum 1.12.2019 mit
"05.11.2019
Übergabe der Beihilfeaufgaben des Service-Center Rostock an das BVA
Ab dem 1.12.2019 ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig!
Der BDZ Informiert:
Das Service-Center Rostock der Generalzolldirektion (GZD)
versendet seit Anfang November 2019 Beihilfebescheide mit folgendem
Hinweis: Generelle Hinweise: Die Beihilfeaufgaben beim
Service-Center in Rostock werden nunmehr zum 01.12.2019 an das
Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben. Bitte schicken Sie ab diesem
Zeitpunkt Ihre Beihilfeanträgenurnoch an die
Beihilfestelle des BVA, Postfach 10 71 10, 18011 Rostock.
Für Anfragen o.ä. verwenden Sie gerne auch die Mailadresse beihilfe-Rostock@bva.bund.de."
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