"Dienststellenbesuch beim Hauptzollamt Regensburg – Vollstreckungsstelle Hof
Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, informierte sich am Freitag, den 15. November 2019 vor Ort bei der Vollstreckungsstelle Hof des Hauptzollamtes Regensburg über die vollumfängliche elektronische Arbeitsweise des Vollstreckungsinnendienstes beim HZA Regensburg. Für den BDZ beteiligten sich an dem Dienststellenbesuch auch die Vorsitzende des BDZ Ortsverbandes Hof, Gabriele Ludwig sowie der Vorsitzende des örtlichen Personalrats beim Hauptzollamt Regensburg, Bernhard Biersack (BDZ). Im Mittelpunkt der Diskussion mit der Sachgebietsleitung, ZOARin Susanne Reink und weiteren Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Vollstreckung stand u. a. auch die zunehmende Gewaltbereitschaft von Schuldnern/innen gegenüber den Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten/innen.
Umlaufmappen, Papierakten oder sonstige Papierdokumente sind bei der Vollstreckungsstelle Hof zur Seltenheit geworden.
Seit Einführung des elektronischen Vollstreckungssystems (eVS) erfolgt die Vorgangsbearbeitung bei der im Sachgebiet G des HZA Regensburg weitestgehend papierlos und elektronisch.
Sämtliche papiermäßigen Eingänge werden über ein zentrales Scannverfahren den zuständigen Bearbeitern/innen elektronisch zugestellt und im Anschluss daran im IT-Verfahren eVS hinterlegt und weiterbearbeitet.
Ein Medienbruch kommt somit nicht zustande.
Dadurch können die Angebote des mobilen Arbeitens sowie der alternierenden Telearbeit bei der Vollstreckungsstelle Hof bedarfsgerechter ausgeschöpft werden.
Ein elektronisches „end to end – Verfahren“ bedarf jedoch einer Bewertung der auszuübenden Tätigkeit im Hinblick auf das Vorliegen von reinen Bildschirmarbeitsplätzen und deren arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.
Außerdem tauschten sich die Kollegen/inne der Vollstreckungsstelle mit dem stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel, zur Gefährdungslage der Vollziehungsbeamten/innen aufgrund der insgesamt gestiegenen Gewaltbereitschaft von Schuldnern gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus.
Dazu bedarf es zweifelsohne einer stärkeren Unterstützung des Dienstherrn im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflichten.
Bereichszulage kommt für Beschäftigte der Sachgebiete G
Sofern das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) nach den parlamentarischen Beratungen in der vorliegenden Fassung der Vorbemerkung Nummer 15 der BBesO A und B mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Bereichszulage rechtzeitig zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, erhalten alle Beschäftigte der Sachgebiete G die sogenannte Bereichszulage. Der BDZ konnte sich hierzu erfolgreich bei der Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift über den BDZ-geführten Hauptpersonalrat beim BMF einbringen – wir berichteten.
Zur weiteren Ausgestaltung einer Rechtsverordnung zur Vergütung von Vollstreckungshandlungen wird der BDZ zeitnah berichten.
Organisationsuntersuchung in den Sachgebieten G
Die Generalzolldirektion wurde beauftragt, eine Organisationsuntersuchung in den Sachgebieten G der Hauptzollämter durchzuführen, um im Rahmen einer Arbeitsplatzanalyse die Tätigkeiten am Bildschirm sowie die anderen Tätigkeiten im Vollstreckungsinnendienst zu betrachten. Ziel der Untersuchung ist es, die Veränderungen durch das elektronische Vollstreckungssystem (eVS) im Arbeitsablauf einer Analyse zu unterziehen und arbeitswissenschaftlich zu erheben, welche Zeitanteile IT-gestützt auf Bildschirmarbeiten und sonstige Tätigkeiten entfallen. Dabei erwartet der BDZ eine transparente Darstellung der Analysen, da die Ergebnisse in der Regel in Form von mittleren Bearbeitungszeiten zur Ermittlung des quantitativen Personalbedarfs beitragen. Die Aufgabenfelder der Vollstreckungssachgebiete haben sich mit der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer deutlich erweitert und dürfen nicht zu Lasten der vorhandenen Beschäftigten gehen.
Eine angemessene und bedarfsgerechte Personalausstattung der Vollstreckungsstellen des Zolls unterstützt zudem den Ansatz der Steuergerechtigkeit.
Die Vollstreckungsstelle Hof des Hauptzollamtes Regensburg
Die Vollstreckungsstelle Hof ist eine von 22 Sachgebieten Vollstreckung im Bundesgebiet. Derzeit sind 121 Beschäftigte für die Vollstreckungsstelle Hof im Einsatz. Davon befinden sich 40 Vollziehungsbeamte/innen im Außendienst, deren örtliche Zuständigkeiten auf den nordbayerischen Flächenbezirk verteilt sind. Im vergangenen Jahr erzielte die Vollstreckungsstelle Hof über 55 Millionen Euro Einnahmen bei etwa 210.000 Vollstreckungsfällen."
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3344459582262505/3344459685595828/?type=3&theater
Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, informierte sich am Freitag, den 15. November 2019 vor Ort bei der Vollstreckungsstelle Hof des Hauptzollamtes Regensburg über die vollumfängliche elektronische Arbeitsweise des Vollstreckungsinnendienstes beim HZA Regensburg. Für den BDZ beteiligten sich an dem Dienststellenbesuch auch die Vorsitzende des BDZ Ortsverbandes Hof, Gabriele Ludwig sowie der Vorsitzende des örtlichen Personalrats beim Hauptzollamt Regensburg, Bernhard Biersack (BDZ). Im Mittelpunkt der Diskussion mit der Sachgebietsleitung, ZOARin Susanne Reink und weiteren Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Vollstreckung stand u. a. auch die zunehmende Gewaltbereitschaft von Schuldnern/innen gegenüber den Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten/innen.
Umlaufmappen, Papierakten oder sonstige Papierdokumente sind bei der Vollstreckungsstelle Hof zur Seltenheit geworden.
Seit Einführung des elektronischen Vollstreckungssystems (eVS) erfolgt die Vorgangsbearbeitung bei der im Sachgebiet G des HZA Regensburg weitestgehend papierlos und elektronisch.
Sämtliche papiermäßigen Eingänge werden über ein zentrales Scannverfahren den zuständigen Bearbeitern/innen elektronisch zugestellt und im Anschluss daran im IT-Verfahren eVS hinterlegt und weiterbearbeitet.
Ein Medienbruch kommt somit nicht zustande.
Dadurch können die Angebote des mobilen Arbeitens sowie der alternierenden Telearbeit bei der Vollstreckungsstelle Hof bedarfsgerechter ausgeschöpft werden.
Ein elektronisches „end to end – Verfahren“ bedarf jedoch einer Bewertung der auszuübenden Tätigkeit im Hinblick auf das Vorliegen von reinen Bildschirmarbeitsplätzen und deren arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.
Außerdem tauschten sich die Kollegen/inne der Vollstreckungsstelle mit dem stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel, zur Gefährdungslage der Vollziehungsbeamten/innen aufgrund der insgesamt gestiegenen Gewaltbereitschaft von Schuldnern gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus.
Dazu bedarf es zweifelsohne einer stärkeren Unterstützung des Dienstherrn im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflichten.
Bereichszulage kommt für Beschäftigte der Sachgebiete G
Sofern das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) nach den parlamentarischen Beratungen in der vorliegenden Fassung der Vorbemerkung Nummer 15 der BBesO A und B mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Bereichszulage rechtzeitig zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, erhalten alle Beschäftigte der Sachgebiete G die sogenannte Bereichszulage. Der BDZ konnte sich hierzu erfolgreich bei der Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift über den BDZ-geführten Hauptpersonalrat beim BMF einbringen – wir berichteten.
Zur weiteren Ausgestaltung einer Rechtsverordnung zur Vergütung von Vollstreckungshandlungen wird der BDZ zeitnah berichten.
Organisationsuntersuchung in den Sachgebieten G
Die Generalzolldirektion wurde beauftragt, eine Organisationsuntersuchung in den Sachgebieten G der Hauptzollämter durchzuführen, um im Rahmen einer Arbeitsplatzanalyse die Tätigkeiten am Bildschirm sowie die anderen Tätigkeiten im Vollstreckungsinnendienst zu betrachten. Ziel der Untersuchung ist es, die Veränderungen durch das elektronische Vollstreckungssystem (eVS) im Arbeitsablauf einer Analyse zu unterziehen und arbeitswissenschaftlich zu erheben, welche Zeitanteile IT-gestützt auf Bildschirmarbeiten und sonstige Tätigkeiten entfallen. Dabei erwartet der BDZ eine transparente Darstellung der Analysen, da die Ergebnisse in der Regel in Form von mittleren Bearbeitungszeiten zur Ermittlung des quantitativen Personalbedarfs beitragen. Die Aufgabenfelder der Vollstreckungssachgebiete haben sich mit der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer deutlich erweitert und dürfen nicht zu Lasten der vorhandenen Beschäftigten gehen.
Eine angemessene und bedarfsgerechte Personalausstattung der Vollstreckungsstellen des Zolls unterstützt zudem den Ansatz der Steuergerechtigkeit.
Die Vollstreckungsstelle Hof des Hauptzollamtes Regensburg
Die Vollstreckungsstelle Hof ist eine von 22 Sachgebieten Vollstreckung im Bundesgebiet. Derzeit sind 121 Beschäftigte für die Vollstreckungsstelle Hof im Einsatz. Davon befinden sich 40 Vollziehungsbeamte/innen im Außendienst, deren örtliche Zuständigkeiten auf den nordbayerischen Flächenbezirk verteilt sind. Im vergangenen Jahr erzielte die Vollstreckungsstelle Hof über 55 Millionen Euro Einnahmen bei etwa 210.000 Vollstreckungsfällen."
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.3344459582262505/3344459685595828/?type=3&theater
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