Dienstag, 19. November 2019

BMF: Abschluss der Evaluierung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Polizeizulage

BMF: Abschluss der Evaluierung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Polizeizulage

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Abschluss der Evaluierung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Polizeizulage
Bereits in der Vergangenheit hatten sich die Berichterstatter des HPR (alle BDZ) mit dem Ziel einer umfangreichen Erweiterung des Empfängerkreises in zahlreichen Gesprächen mit dem BMF auseinandergesetzt und schon dabei zahlreiche Verbesserungen jeweils im Erlasswege (vgl. Gewährung für Teilnehmer/innen an Friedensmissionen etc.) erreichen können. Dieses Vorgehen wurde nach Wiederaufnahme der Evaluation (wir berichteten) intensiv weiterbetrieben. 
Der mit der Bitte um Zustimmung vorgelegte Entwurf berücksichtigt sowohl die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hinsichtlich der notwendigen persönlichen Voraussetzungen als auch die erfolgten Um-/Neustrukturierungen nach Aufgabenzuwachs im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.  
Zudem wurden die vorgenannten, bereits im Erlasswege geregelten Tatbestände nunmehr in die Vorschrift aufgenommen. Vor dem Hintergrund, dass im Dezember 2019 beim HZA Stralsund die erste Digitalfunkzentrale eröffnet werden soll und um die eventuelle Zahlung von Ausgleichzulagen zu vermeiden, tritt die Neufassung der Vorschrift mit Wirkung zum 01.12.2019 in Kraft. Im Ergebnis des Entwurfs, dem der HPR jetzt zugestimmt hat, vergrößert sich der Empfängerkreis der Polizeizulage dahingehend, dass: 
1. die Sachgebiete C der HZÄ vollständig typisiert werden (hier insbesondere auch die Digitalfunkzentralen, die fachlichen Geschäftsstellen, die Sachbearbeitung bei der Sachgebietsleitung und die Strahlenschutzbeauftragten bei den Großröntgenanlagen) 
2. die Sachgebiete E der HZÄ vollständig typisiert werden (hier auch die fachlichen Geschäftsstellen mit den Bereichen Digitale Forensik und Vermögensabschöpfung)
3. das Referat DVIII.C.2 (Einsatzunterstützung) im ZKA vollständig in die Typisierung einbezogen wird (auch die Dienstposten der sog. IMSI-Catcher) 
4. der Verbindungsbeamte der deutschen Zollverwaltung beim BKA und 
5. die Dienstposten in den Geschäftsstellen der Zollhundeschulen, auf denen die Verwaltung des Rauschgiftbestandes wahrgenommen wird typisiert sind/werden. 
6. die Dienstposten der Strahlenschutzbeauftragten (soweit nicht SG C zugehörig) sowie die Dienstposten des Arbeitsbereichs DVIII.A.33 des ZKA (einzelfallunabhängige Analyse) dem Bereich der Grenzabfertigung - und damit zulageberechtigt – zugeordnet werden.
Zudem erfolgt eine Änderung der Regelung zur Wartezeit durch Anerkennung von Dienstzeiten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben bei einer Landespolizei. 
Dies begrüßt der HPR vor allem im Hinblick auf die aktuellen Einstellungen im Ergebnis externer Ausschreibungen. Zuletzt erfolgen in der Neufassung noch diverse Konkretisierungen beim Berichtswesen in typisierten Bereichen (z. B. sog. „Betraut-Regelung“)."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 11/2019, S. 2-3, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191114_HPR.pdf 



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