BMF: Dienstvorschrift über die organisatorischen Rahmenbedingungen des Sachgebietes C der Hauptzollämter (OrgDV)
Die
BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen
(BMF) teilt mit, dass das folgende Thema mit dem BMF gemeinsam erörtert worden ist:
"Dienstvorschrift über die organisatorischen Rahmenbedingungen des Sachgebietes C der Hauptzollämter (OrgDV)
Aufgrund der avisierten organisatorischen Anbindung der Digitalfunkzentrale Stralsund als neue Kontrolleinheit im Sachgebiet C des Hauptzollamts Stralsund und der geplanten Aufnahme des Testbetriebs im Dezember 2019 ist es erforderlich, die maßgebliche Dienstvorschrift über die organisatorischen Rahmenbedingungen der Sachgebiete C der HZÄ zeitnah anzupassen.
Dem BDZ-geführten HPR ist es im Beteiligungsverfahren gelungen, dass im vorgesehenen Einführungserlass zur OrgDV im Hinblick auf die Gestaltung des Arbeitszeitrahmens im Sachgebiet C ein zentraler Punkt positiv geregelt werden konnte. Die Anrechenbarkeit der Pausen auf die Arbeitszeit wird in Anlehnung der Regelung für die Kontrolleinheiten Sprechfunkzentrale (KESFZ) - BMF-Erlass vom 3. November 2016 (Gz.: III A 4 - O 1000/09/10106 :008 /III A 1 - SV 4004/16/10010, DOK 2016/0854161) - auch auf die Digitalfunkzentrale Anwendung finden."
Quelle: BDZ, HPR-Info 9/2019, S. 1, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190923_HPR.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen