Sonntag, 21. Juni 2020

Zoll hat Waffen in Wohnung und Kleingartenparzelle sichergestellt

Zoll hat Waffen in Wohnung und Kleingartenparzelle sichergestellt  

Am 17. Juni 2020 wurde bei einem 72-jährigen kroatischen Staatsangehörigen durch das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Rostock - die Wohnung und der Kleingarten in Hamburg durchsucht. 
Die seit Ende 2019 aufwendig geführten Ermittlungen ließen vermuten, dass er in seiner Wohnung oder in seinem Kleingarten Pistolen und Revolver lagert:

"Alter schützt vor Torheit nicht



Waffen in Wohnung und Kleingartenparzelle sichergestellt

Am 17. Juni 2020 wurde bei einem 72-jährigen kroatischen Staatsangehörigen durch das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Rostock - die Wohnung und der Kleingarten in Hamburg durchsucht. Die seit Ende 2019 aufwendig geführten Ermittlungen ließen vermuten, dass er in seiner Wohnung oder in seinem Kleingarten Pistolen und Revolver lagert.
Seit Mitte der 70er-Jahre in Deutschland lebend, war der Beschuldigte im Besitz eines sogenannten "Kleinen Waffenscheins" nach § 10 des Waffengesetzes.
Die durch die Staatsanwaltschaft Hamburg beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 17. Juni 2020 vollstreckt. 
Der Beschuldigte wurde aufgrund der vermuteten Waffen in seinem Besitz durch Spezialkräfte des Zollfahndungsamts Hamburg beim Verlassen seiner Wohnung vorläufig festgenommen.
Im Anschluss durchsuchten Einsatzkräfte die Wohnung und die Kleingartenparzelle. 
Dabei wurden in der Wohnung und im Keller drei scharfe Faustfeuerwaffen (eine davon mit Schalldämpfer) aufgefunden. In seiner Kleingartenparzelle konnten ein Schreckschussrevolver, eine Schreckschusspistole (ohne PTB-Kennzeichnung), diverse Waffenzubehörteile, wie zum Beispiel Läufe und Magazine, sowie circa 1.500 Schuss scharfe Munition verschiedenster Kaliber aufgefunden und sichergestellt werden.
Der Beschuldigte wurde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund fehlender Haftgründe entlassen.
Der Dienstsitz Rostock des Zollfahndungsamts Hamburg wird die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg weiterführen.

Aufgefundene Waffensammlung 

Sichergestellte Pistole 


Waffenzubehörteile
Scharfe Munition
Zusatzinformation

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Waffen, die mit den entsprechenden Kennzeichnungen nach den Regeln des deutschen Waffengesetzes frei verkäuflich sind (§ 10 Abs. 4 Waffengesetz)."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2020/z95%20waffen_zfahh.html

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