Montag, 29. Juni 2020

BDZ im BPR der GZD: Skype for Business

BDZ im BPR der GZD: Skype for Business

Die BDZ-Fraktion im BPR berichtet über die Juni-Sitzung und der Besprechung mit der Generalzolldirektion:

"Seit Beginn der Corona-Pandemie sind Dienstbesprechungen als Präsenzveranstaltungen die absolute Ausnahme geworden. 
Auch die Führungskräftetagung im März wurde als virtuelle Tagung mittels Skype for Business (SfB) durchgeführt. Da viele Kolleginnen und Kollegen im Home - Office arbeiten, hat sich SfB als weitere Kommunikationsform in der Zollverwaltung etabliert. Da die Nutzung von SfB von einer teuren Lizenz abhängig ist und nicht allen Beschäftigten zur Verfügung steht, hat die Generalzolldirektion die Nutzung der Skype Web App freigegeben.
Bei der Verwendung von SfB und Web App handelt es sich um die Einführung von grundlegend neuen Arbeitsbedingungen und diese unterliegt damit der Mitbestimmung durch den Bezirkspersonalrat. Der Vorsitzende, Christian Beisch (BDZ), hat daher die Verwaltung aufgefordert einen entsprechenden Mitbestimmungsantrag zu stellen. 
Da beide Programme zahlreiche Daten speichern, hat er ebenfalls den Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung eingefordert.
Zwischenzeitlich hat die Generalzolldirektion einen entsprechenden Mitbestimmungsantrag gestellt, der in der nächsten Sitzung des Bezirkspersonalrats behandelt werden wird. Ferner hat die GZD eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Dienstvorschrift eingerichtet, an der auch der BPR beteiligt ist.  
Die BDZ – Fraktion im BPR wird sehr genau darauf achten, dass für die Nutzung von SfB und der Web App ein Datenschutzkonzept erarbeitet wird. 
Ferner muss die Möglichkeit der Verhaltens- und Leistungskontrolle ausgeschlossen werden.Wir werden weiter berichten." 

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, BPR-Info 6/2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200626_BPR.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen