"05.06.2020
Ausstattung der Binnenzollämter mit Dienstkleidung
Verwaltung ist sehr um gute Verträglichkeit bemüht
Ergänzend wurde bei den Hemden und Cargohosen, bei denen man von direktem Hautkontakt ausgeht, von zusätzlichen Ausrüstungen der Stoffe ganz bewusst mit Blick auf die Hautverträglichkeit Abstand genommen. So wurde zum Beispiel auf die sog.
„Easy-Care Ausrüstung“ (Bügelfrei-Ausrüstung) der funktionalen Hemden und Blusen sowie auf die wasser- und schmutzabweisende Ausrüstung der Cargohosen zugunsten einer besseren Atmungsaktivität und geringerem Chemikalieneinsatz verzichtet.
Bei den ebenfalls körpernah getragenen Polohemden wurde die Funktionsfaser speziell mit einer antimikrobiellen Ausrüstung durch eingelagerte Silberionen ausgestattet - diese beugt vermehrter Bakterienbildung vor, ohne das natürliche Gleichgewicht der Haut zu stören.
Eine gute Hautverträglichkeit der neuen Dienstkleidung sollte daher für die weit überwiegende Mehrzahl der Dienstkleidungsträger sichergestellt sein.
Eine Reaktion in Einzelfällen ist selbstverständlich - wie bei allen Kleidungsstücken – möglich.
Bei der Zentralen Stelle Dienstkleidung, die den Dienstkleidungsträgerinnen und –trägern als direkter Ansprechpartner in Fragen zur neuen Dienstkleidung zur Verfügung steht, sind seit Beginn der Auslieferung im April 2018 bis heute (derzeit sind rund 16.000 Beschäftigte mit neuer Dienstkleidung ausgestattet) 7 Anzeigen einer allergischen Reaktion auf eines der Kleidungsstücke eingegangen.
Dabei handelte es sich in 6 Fällen um allergische Reaktionen auf das Polohemd.
In diesen Fällen wurden die Polohemden gegen Lang- bzw. Kurzhemden getauscht.
In einem Fall wurde eine allergische Reaktion auf die Cargohose angezeigt.
Der Beschäftigten wurde – in Absprache und mit Zustimmung der Dienststellenleitung - der Privatkauf von blauen Cargohosen gestattet.
Weitere Unverträglichkeiten sind der Zentralen Stelle Dienstkleidung bisher nicht bekannt.
Auch eine Gesundheitsgefährdung, die ggfs. durch das Begasen der Liefercontainer entstehen könnte, kann ausgeschlossen werden. Die Kleidungsstücke, die mit Container angeliefert werden, werden im Anschluss daran im Lager des externen Dienstleisters CWS-boco in Lauterbach ausgepackt, geprüft und einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.
Trotz all dieser getroffenen Maßnahmen kann dennoch eine allergische Reaktion nicht ausgeschlossen werden. Sollte diese auftreten, raten wir den Betroffenen, sich mit der Zentralen Stelle Dienstkleidung in Verbindung zu setzen und die konkreten Probleme vorzutragen.
Betroffene Kleidungsstücke könnten durch das Technische Referat 2 des BWZ in Frankfurt/Main (textiltechnische Warenuntersuchung) oder soweit notwendig durch ein externes Prüflabor durchgeführt werden.
Das Polohemd wird von einigen Beschäftigten als unangenehm (zu dick, zu wenig feuchtigskeitsregulierend) beschrieben, obwohl es sich bei der derzeitigen Qualität um eine im Vorfeld getestete Funktionsfaser handelt.
Der Wunsch nach einem Baumwollanteil in der Materialzusammensetzung wurde mehrfach geäußert.
Diesem Anliegen möchte die Zentrale Stelle Dienstkleidung gerne nachkommen und plant dazu einen Trageversuch mit einem Polohemd in veränderter Qualität (Zusammensetzung: 60% Baumwolle, 40% Polyester).
Dazu wurden interessierte Beschäftigte (Damen und Herren) aus allen Fachbereichen gesucht, die bereit sind, Polohemden der neuen Qualität für einen Zeitraum von ca. 4 Monaten zu testen und im Anschluss zu bewerten.
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion hat die Einführung der neuen Dienstkleidung begleitet und begrüßt die umfangreichen Bemühungen der Verwaltung, jegliche Gesundheitsbeeinträchtigung zu vermeiden.
Die Auslieferung der funktionalen Dienstkleidung für die Beschäftigten der Binnenzollämter der Hauptzollämter Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück und Potsdam erfolgt seit der 22. Kalenderwoche 2020.
Die Leitungen der Dienststellen werden das ausschließliche Tragen der neuen Dienstkleidung zu einem festen Stichtag eigenverantwortlich anordnen, nachdem alle Beschäftigten dieser Ämter komplett ausgestattet sind.
Die zulässigen Tragekombinationen, die auch mit dem BPR abgestimmt sind, sind im MAPZ (Ausstattung - Dienstkleidung) eingestellt, wie auch alle weiteren Informationen zur Dienstkleidung (Tragebestimmungen, Dienstgradabzeichen, Verfahren der Bestellung, Reklamation, Retoure etc.)."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/verwaltung-ist-sehr-um-gute-vertraeglichkeit-bemueht.html
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