Montag, 29. Juni 2020

BDZ: Rasante Entwicklungen bei der Eilzuständigkeit in Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz

BDZ: Rasante Entwicklungen bei der Eilzuständigkeit in Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz

Eine dynamische Entwicklung ist der bundesdeutschen Öffentlichkeit und den Zollbeamten durch die weltweite COVID-19-Pandemie seit März 2020 ein tagtäglich präsenter Begriff. Den Begriff der dynamischen Entwicklung auf gewerkschaftspolitische Entwicklungen anzuwenden ist im Juni 2020 angemessen, insbesondere auf die Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit in den Ländern Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz:
In allen drei Ländern stockte die Einführung seit Jahren. Die regierenden Parteien konnten sich lange nicht auf neue, modernisierte Polizeigesetze einigen. 

Und selbst dann, wenn in anderen Bundesländern eine Einigung da war, dauerte die Umsetzung sehr lange.
In Niedersachsen dauerte die Umsetzung knapp 1,5 Jahre. 
In Mecklenburg-Vorpommern dauerte es von der Vorstellung des SOG M-V Ende Januar 2019 bis zur Geltung des neugefassten SOG M-V bis zum 5.6.2020 - erneut 1,5 Jahre.

Jetzt versuchen drei Länder mit gefühlter Lichtgeschwindigkeit zum Ziel zu kommen:
Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz. In allen drei Ländern wurden neue Polizei- und Sicherheitsgesetze im Juni 2020 vorgestellt. 
Und in zwei der drei Länder sollte die erste Lesung im Parlament (Landtag von Mainz, Bremische Bürgerschaft, Abgeordnetenhaus zu Berlin) noch vor der Sommerpause erfolgen. Und alle drei haben den Ehrgeiz das Verabschiedung und das Inkrafttreten in einem halben Jahr zu schaffen... 
Für die Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit sind das sehr gute Nachrichten.

Hier die Zwischenstände (26.6.2020):

Rheinland-Pfalz:
Der Vorschlag für ein Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) sowie beamtenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf Landesregierung-Drucksache 17/12072 (https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/12072-17.pdf) wurde am 24.6.2020 in erster Lesung (1. Beratung) im Landtag von Mainz behandelt und an den Innenausschuss überwiesen.

Bremen:
Der Vorschlag für die Neufassung des bremischen Polizeigesetzes wurde am 25.6.2020 förmlich in die Bremische Bürgerschaft eingebracht (Drs. 20/511, https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2020-06-25_Drs-20-511_d0238.pdf). 
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs ist am 8.7.2020 in der Bremischen Bürgerschaft vorgesehen. Dabei wird der Gesetzentwurf an die Innendeputation (Innenausschuss der Bremischen Bürgerschaft) überwiesen.

Berlin:
Der Vorschlag die 23. Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) wurde förmlich in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht (Drs. 18/2787, https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2787.pdf) und die erste Lesung wird erst nach der Sommerpause erfolgen, weil in Berlin die Sommerferien bereits am 25.6.2020 begannen und bis 7.8.2020 andauern.

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert und fördert die Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit in allen 16 Bundesländern. Die jetzt verbuchten Erfolge sind aufgrund einer einheitlichen Verhandlungsstrategie in allen Bundesländern erzielt worden.
Der BDZ verhandelt in Thüringen vor Ort - als letztem der 16 Bundesländer - weiter über Einführung der Eilzuständigkeit im Polizeigesetz. 

(Text: Dr. Carsten Weerth)



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