BDZ im BPR der GZD: Gemeinschaftliche Besprechung mit dem Dekan des Fachbereichs Finanzen der HS (Bund)
Die BDZ-Fraktion im BPR berichtet über die Juni-Sitzung und der Besprechung mit der Generalzolldirektion:
"Am Im Rahmen der 2. BPR Sitzung, die am BWZ Standort Münster, Gescherweg stattfand, konnte das Gremium den Dekan des Fachbereichs Finanzen der HS (Bund) Dr. Nolte und Prodekanin Dr. Wöhner zu einem offenen und konstruktiven Meinungsaustausch begrüßen. Dr. Nolte gab dem Gremium eine Übersicht über die derzeitige, insbesondere durch die Corona-Schutzmaßnahmen beeinflusste Situation in der Lehre.
Oberstes Ziel der Lehrverwaltung ist es, sämtliche Ausbildungen gut und fristgerecht und ohne Stigmatisierung der derzeitigen Abschlussjahrgänge zu Ende zu bringen.
In diesem Zusammenhang teilte er mit, dass die mündlichen Laufbahnprüfungen in diesem Jahr coronabedingt nicht stattfinden werden, da diese als Präsenzveranstaltung aufgrund der Hygienevorschriften nicht durchführbar seien. Den Vorschlag, die mündlichen Prüfungen mittels Skype durchzuführen, lehnte er ebenfalls ab, da dies nicht rechtssicher machbar sei. Er bedankte sich in diesem Zusammenhang beim BPR Vorsitzenden und stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden, Christian Beisch, für seine Unterstützung in dieser Frage. Mit Blick auf die zum 1. August 2020 einzustellenden Nachwuchskräfte galt es auch die Alternative, den Vorbereitungsdienst zu verlängern, abzuwehren. In diesem Zusammenhang bedankte sich Dr. Nolte ausdrücklich bei allen Beschäftigten, die dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.
Insbesondere gilt sein Dank allen Lehrenden, den Beschäftigten der IT, dem Bezirkspersonalrat und den Beschäftigten der Hauptzollämter, die in dieser schwierigen Zeit eine hervorragende Arbeit leisten.
Lobende Worte fand Herr Dr. Nolte auch für die Nachwuchskräfte, die in dieser schwierigen Situation sehr offen und kritisch mitgearbeitet haben.
Als völlig inakzeptabel bezeichnete Dr. Nolte jedoch, dass im Schatten der digitalen Lehre mittels Fotomontage Lehrende in sozialen Netzwerken verunglimpft werden.
Hier gilt es, die IT Ethik nicht aus den Augen zu verlieren und klare Grenzen zu setzen. Unabhängig von der derzeitigen Situa-tion in der Corona-Pandemie bedarf es, nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Steigerung der Einstellungszahlen in den letzten Jahren, einer zügigen Erhöhung der Raumressourcen sowie einer deutlichen Erweiterung der Möglichkeiten der digitalen Fernlehre.
Maßnahmen, wie zum Beispiel die Zweckentfremdung der Turnhalle stellen keine seriöse Dauerlösung dar. Als positives Beispiel der Erweiterung der Fernlehre hob Dr. Nolte die derzeitige fachtheoretische Qualifizierung nach § 38 BLV hervor.
Mit einem schlüssigen Gesamtkonzept im Hinblick auf die digitale Lehre könnte durchaus die Anzahl der zum § 38 BLV zugelassenen Bewerber, auch über die von den BDZ geführten Gremien bewirkten nunmehr 100 zugelassenen Bewerber, deutlich erhöht werden. Die generalisierte Ausbildung hat sich in ihrer Form bewährt, jedoch gilt es aufgrund der Zunahme von Aufgaben z.B. im Bereich der FKS die Fortbildung zu erweitern. Einhergehend mit der Erweiterung der digitalen Lehre, besteht zwischen der BDZ Fraktion und der Leitung der Lehre Einigkeit darüber, dass auch unter dem Aspekt der Förderung der Sozialkultur insbesondere in der Ausbildung auf Präsenzlehre nur dort verzichtet werden sollte, wo es sinnvoll und vertretbar erscheint.
Frau Dr. Wöhner informierte das Gremium insbesondere über die Planungen des Lehrbetriebs im zweiten Halbjahr 2020. Ausgehend von den zum 1. August 2020 neu einzustellenden 1 357 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes und 800 Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes bedarf es einer kompletten Umstellung des Lehrbetriebes.
Aufgrund der aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz und der Kontaktminimierung werden die Nachwuchskräfte in Gruppen aufgeteilt, so dass nur ein Teil der Nachwuchskräfte gleichzeitig an den Bildungszentren anwesend ist.
Das Konzept für die Durchführung des EL 2020, des Grundstudiums, aber auch des HS I befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem BPR und den örtlichen Personalräten.
Der Fokus der Präsenzlehre wird auf Zeitabschnitte vor die jeweiligen Prüfungen gelegt. derzeitige fachtheoretische Qualifizierung nach § 38 BLV hervor.
Mit einem schlüssigen Gesamtkonzept im Hinblick auf die digitale Lehre könnte durchaus die Anzahl der zum § 38 BLV zugelassenen Bewerber, auch über die von den BDZ geführten Gremien bewirkten nunmehr 100 zugelassenen Bewerber, deutlich erhöht werden.
Die generalisierte Ausbildung hat sich in ihrer Form bewährt, jedoch gilt es aufgrund der Zunahme von Aufgaben z.B. im Bereich der FKS die Fortbildung zu erweitern. Einhergehend mit der Erweiterung der digitalen Lehre, besteht zwischen der BDZ Fraktion und der Leitung der Lehre Einigkeit darüber, dass auch unter dem Aspekt der Förde-rung der Sozialkultur insbesondere in der Ausbildung auf Präsenzlehre nur dort verzichtet werden sollte, wo es sinnvoll und vertretbar erscheint. Frau Dr. Wöhner informierte das Gremium insbesondere über die Planungen des Lehrbetriebs im zweiten Halbjahr 2020.
Ausgehend von den zum 1. August 2020 neu einzustellenden 1 357 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes und 800 Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes bedarf es einer kompletten Umstellung des Lehrbetriebes. Aufgrund der aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz und der Kontaktminimierung werden die Nachwuchskräfte in Gruppen aufgeteilt, so dass nur ein Teil der Nachwuchskräfte gleichzeitig an den Bildungszentren anwesend ist. Das Konzept für die Durchführung des EL 2020, des Grundstudiums, aber auch des HS I befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem BPR und den örtlichen Personalräten. Der Fokus der Präsenzlehre wird auf Zeitabschnitte vor die jeweiligen Prüfungen gelegt."
Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, BPR-Info 6/2020, S. 1-2, URL:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200626_BPR.pdf
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