BDZ und BMF im konstruktiven Austausch zum Brexit und E-Commerce:
"Zukunftsszenarien bei Brexit und E-Commerce
BDZ im konstruktiven Austausch mit dem BMF
Brexit
Mit Ablauf des 31. Januar 2020 hat Großbritannien die Europäische Union verlassen. Derzeit läuft eine Übergangsphase, in der Großbritannien zollrechtlich genauso behandelt wird wie jeder andere Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Der Übergangszeitraum läuft jedoch Ende 2020 aus. Die britische Regierung hat erklärt, keinen Verlängerungsantrag für die Übergangsphase stellen zu wollen.
Sofern es tatsächlich zu keiner Verlängerung der Übergangsphase kommt, ist Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 - zollrechtlich betrachtet - wie ein Drittland zu behandeln.
Der Zoll sieht sich für dieses Szenario gewappnet. Dazu trägt vor allem das seitens der Generalzolldirektion erstellte Konzept zum flexiblen virtuellen Personaleinsatz in den abgesteckten Regionen bei. Über das Zoll-IT-Verfahren für die Bearbeitung des Abfertigungsprozesses (ATLAS) können sich Zolldienststellen bundesweit bei Abfertigungshandlungen unterstützen. Aus Sicht des BMF wurden rechtzeitig alle Vorbereitungen getroffen, die zum derzeitigen Zeitpunkt möglich sind.
Ob das Konzept aufgeht, bleibt abzuwarten.
Für den BDZ müssen die für den Brexit bereits bewilligten 900 zusätzlichen Planstellen schnellstmöglich mit ausgebildetem Personal besetzt werden.
Außerdem ist äußerst fraglich, ob 900 Planstellen den zollrechtlichen Belangen der Handelsverkehre zwischen Großbritannien und Deutschland genügen.
So erwartet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Zollunion über 15 Millionen zusätzliche Zollanmeldungen pro Jahr.
E-Commerce
Ursprünglich waren zum 1. Januar 2021 gesetzliche Änderungen vorgesehen, die erhebliche Auswirkungen auf den Zoll haben.
Zum einen soll die Mehrwertsteuerbefreiung für gewerbliche Sendungen bis 22 € entfallen. Zum anderen muss zwingend für jede Sendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Die bisherigen Vereinfachungen für Sendungen unter 22 € entfallen. Gleichzeitig wird es für Einfuhren bis 150 € Warenwert eine neue Form der Zollanmeldung mit reduziertem Datensatz (z.B. Tarifierung mit 6 Stellen) geben.
Die EU-Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten nun vorgeschlagen, aufgrund der Corona-Pandemie den Zeitpunkt, ab dem diese Änderungen greifen sollen, um ein halbes Jahr hinauszuschieben. Ob die Mitgliedstaaten hiermit einverstanden sind, bleibt abzuwarten.
Aus Sicht von MR Bremer stellt der Bereich E-Commerce nicht nur den Zoll, sondern auch die Wirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Thomas Liebel und Diana Beisch setzten sich hier für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein.
Denn die rechtzeitige Umsetzung der entsprechenden IT ist auch bei einer Verschiebung um sechs Monate fraglich. Daher gilt es Lösungen zu finden, die die vorhandenen personellen Ressourcen berücksichtigen.
An einem Personalaufwuchs wird man auch beim E-Commerce nicht vorbeikommen.
Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Ein Ergebnis aus dem Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 ist das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Danach soll unter anderem die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats verschoben werden.
Auch dies muss rechtlich und technisch durch den Zoll umgesetzt werden.
Aber auch andere Vorhaben aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket tangieren den Zoll, z.B. die Kraftfahrzeugsteuer und die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes.
Die fachliche Zuständigkeit der Unterabteilung III B umfasst u. a. die Zölle, die Verbrauchsteuern, die Kraftfahrzeugsteuer und die Luftverkehrsteuer.
Der BDZ wird sich auch in Zukunft für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit einsetzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einzustehen. Den Auftakt hierfür bildete der konstruktive Austausch mit MR Bremer."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-konstruktiven-austausch-mit-dem-bmf.html
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