Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft zum Röntgenkonzept der Zollverwaltung:
"Der Röntgenblick des Zolls wird geschärft
BDZ sieht Licht und Schatten!
Der BDZ geht davon aus, dass das BMF mit den zur Verfügung
gestellten Haushaltsmitteln schnellstmöglich die Beschaffung neuer
Anlagen unter Einbeziehung eines prozessübergreifenden Röntgenkonzeptes
und Fachkonzeptes Röntgentechnik umsetzt.
Im Vorfeld der Umsetzung der Konzepte bedarf es zudem der Einbeziehung des Hauptpersonalrats beim BMF sowie des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion (BPR) im Rahmen der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung durch das BMF bzw. der Generalzolldirektion, um die Interessen der betroffenen Beschäftigten in der weiteren Umsetzung bestmöglich vertreten zu können.
Effektivere Einsatzkonzepte benötigen aufgabengerechte Personalausstattung
Mit der geplanten Beschaffung von mobilen Großröntgenanlagen wird ein flächendeckender mobiler Röntgenschleier zur Verfügung stehen, mit dem die grenzüberschreitende Zollkriminalität unter Steuerung von fachlich abgestimmten Einsatzkonzepten intensiver und effektiver bekämpft werden kann. Dieser wird ergänzt durch den effizienten Einsatz von Zollhundeteams. Hierzu soll ein entsprechendes Konzept durch eine Arbeitsgruppe Zollhundewesen bis Jahresende erarbeitet werden.
Eine effektivere Bekämpfung der Zollkriminalität bedarf der Festsetzung eines aufgabengerechten Personalbedarfs und setzt ferner voraus, dass das dringend benötigte Personal auch tatsächlich zur Verfügung steht.
Nur mit einer vollen Personalstärke können auch alle anfallenden Aufgaben bei den vollmobilen Großröntgenanlagen, z.B. die entsprechenden Vor- und Nachkontrollen sowie Anschlussmaßnahmen realisiert werden. Insgesamt ist eine hohe Auslastung der vollmobilen Großröntgentechnik zu gewährleisten. Dieses Vorhaben wird der Forderung des BDZ nach einer deutlichen personellen Stärkung der mobilen Kontrolleinheiten im Sachgebiet C gerecht. Dazu gehört nach Auffassung des BDZ ein belastbares und flexibles Personalrahmenkonzept für einen zügigen Personalaufwuchs.
Denn aus personalwirtschaftlichen Gründen bedarf das Röntgenkonzept auch einer sozialverträglichen Umsetzung: neue bzw. ersatzweise Aufgaben müssen örtlich dorthin verlagert werden, wo die veraltete Technik der CAB 2000 nicht mehr den Anforderungen genügt und ausgesondert werden muss. Angesichts der an die Beschäftigten gestellten hohen Belastungen und Mobilitätsanforderungen erwartet der BDZ, dass die Sachausstattung für die neu zu beschaffende vollmobile Großröntgentechnik und die Begleitfahrzeuge wesentlich benutzerfreundlicher als bisher sind.
Die vollmobilen Großröntgenanlagen müssen z.B. klimatisiert sein und über Aufenthaltsmöglichkeiten (wie z. B. Teeküchen) verfügen.
BDZ bewirkt besoldungsrechtliche Verbesserungen für Strahlenschutzbeauftragte
Für den technischen Betrieb der Großröntgentechnik ist eine zentrale Voraussetzung die Verfügbarkeit von ausreichend bestellten und ausgebildeten Strahlenschutzbeauftragten. Die langjährige Forderung des BDZ zur Umsetzung attraktivitätssteigernder Maßnahmen der Strahlenschutzbeauftragten bei den stationären und vollmobilen Großröntgenanlagen sowie einer dauerhaften Bindung an die Zollverwaltung wird nun vom BMF für beide Statusgruppen (Beamte/innen und Tarifbeschäftigte) durch eine großzügige und rückwirkend geltende Regelung zur Gewährung von Stellenzulagen (Polizei- bzw. Bereichszulage) unter sozialverträglichen Gesichtspunkten umgesetzt.
Die Zulagengewährung für die sog. „Springer“ des strahlenschutztechnischen Dienstes der GZD ist im Einzelfall zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der BDZ für den Bereich der Strahlenschutzingenieure, der Strahlenschutzbeauftragten und der mit Röntgenaufgaben betrauten Beschäftigten die Gewährung von Zulagen sowie eine aufgabengerechtere Dienstpostenbewertung.
Ohnehin muss das berufliche Fortkommen des technischen Dienstes endlich sichtbar definiert werden, u.a. durch Anhebung des Eingangsamtes im gehobenen Dienst auf Besoldungsgruppe A 11 und im mittleren Dienst auf Besoldungsgruppe A 8 und vergleichbare Eingruppierungen im Tarifbereich. Der BDZ hatte diese Forderung bereits in der Beteiligung zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz im Mai 2019 durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden des BDZ, Thomas Liebel und Hans Eich (Vorstandsmitglied des HPR und BDZ) gegenüber dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium eingefordert."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-sieht-licht-und-schatten.html
Im Vorfeld der Umsetzung der Konzepte bedarf es zudem der Einbeziehung des Hauptpersonalrats beim BMF sowie des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion (BPR) im Rahmen der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung durch das BMF bzw. der Generalzolldirektion, um die Interessen der betroffenen Beschäftigten in der weiteren Umsetzung bestmöglich vertreten zu können.
Effektivere Einsatzkonzepte benötigen aufgabengerechte Personalausstattung
Mit der geplanten Beschaffung von mobilen Großröntgenanlagen wird ein flächendeckender mobiler Röntgenschleier zur Verfügung stehen, mit dem die grenzüberschreitende Zollkriminalität unter Steuerung von fachlich abgestimmten Einsatzkonzepten intensiver und effektiver bekämpft werden kann. Dieser wird ergänzt durch den effizienten Einsatz von Zollhundeteams. Hierzu soll ein entsprechendes Konzept durch eine Arbeitsgruppe Zollhundewesen bis Jahresende erarbeitet werden.
Eine effektivere Bekämpfung der Zollkriminalität bedarf der Festsetzung eines aufgabengerechten Personalbedarfs und setzt ferner voraus, dass das dringend benötigte Personal auch tatsächlich zur Verfügung steht.
Nur mit einer vollen Personalstärke können auch alle anfallenden Aufgaben bei den vollmobilen Großröntgenanlagen, z.B. die entsprechenden Vor- und Nachkontrollen sowie Anschlussmaßnahmen realisiert werden. Insgesamt ist eine hohe Auslastung der vollmobilen Großröntgentechnik zu gewährleisten. Dieses Vorhaben wird der Forderung des BDZ nach einer deutlichen personellen Stärkung der mobilen Kontrolleinheiten im Sachgebiet C gerecht. Dazu gehört nach Auffassung des BDZ ein belastbares und flexibles Personalrahmenkonzept für einen zügigen Personalaufwuchs.
Denn aus personalwirtschaftlichen Gründen bedarf das Röntgenkonzept auch einer sozialverträglichen Umsetzung: neue bzw. ersatzweise Aufgaben müssen örtlich dorthin verlagert werden, wo die veraltete Technik der CAB 2000 nicht mehr den Anforderungen genügt und ausgesondert werden muss. Angesichts der an die Beschäftigten gestellten hohen Belastungen und Mobilitätsanforderungen erwartet der BDZ, dass die Sachausstattung für die neu zu beschaffende vollmobile Großröntgentechnik und die Begleitfahrzeuge wesentlich benutzerfreundlicher als bisher sind.
Die vollmobilen Großröntgenanlagen müssen z.B. klimatisiert sein und über Aufenthaltsmöglichkeiten (wie z. B. Teeküchen) verfügen.
BDZ bewirkt besoldungsrechtliche Verbesserungen für Strahlenschutzbeauftragte
Für den technischen Betrieb der Großröntgentechnik ist eine zentrale Voraussetzung die Verfügbarkeit von ausreichend bestellten und ausgebildeten Strahlenschutzbeauftragten. Die langjährige Forderung des BDZ zur Umsetzung attraktivitätssteigernder Maßnahmen der Strahlenschutzbeauftragten bei den stationären und vollmobilen Großröntgenanlagen sowie einer dauerhaften Bindung an die Zollverwaltung wird nun vom BMF für beide Statusgruppen (Beamte/innen und Tarifbeschäftigte) durch eine großzügige und rückwirkend geltende Regelung zur Gewährung von Stellenzulagen (Polizei- bzw. Bereichszulage) unter sozialverträglichen Gesichtspunkten umgesetzt.
Die Zulagengewährung für die sog. „Springer“ des strahlenschutztechnischen Dienstes der GZD ist im Einzelfall zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der BDZ für den Bereich der Strahlenschutzingenieure, der Strahlenschutzbeauftragten und der mit Röntgenaufgaben betrauten Beschäftigten die Gewährung von Zulagen sowie eine aufgabengerechtere Dienstpostenbewertung.
Ohnehin muss das berufliche Fortkommen des technischen Dienstes endlich sichtbar definiert werden, u.a. durch Anhebung des Eingangsamtes im gehobenen Dienst auf Besoldungsgruppe A 11 und im mittleren Dienst auf Besoldungsgruppe A 8 und vergleichbare Eingruppierungen im Tarifbereich. Der BDZ hatte diese Forderung bereits in der Beteiligung zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz im Mai 2019 durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden des BDZ, Thomas Liebel und Hans Eich (Vorstandsmitglied des HPR und BDZ) gegenüber dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium eingefordert."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-sieht-licht-und-schatten.html
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