BDZ im HPR beim BMF:
Digitale Lehre auf Distanz kommt weiterhin zum Einsatz!
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:
"Digitale Lehre auf Distanz kommt weiterhin zum Einsatz!
Die aktuelle Situation der Corona-Pandemie erfordert trotz der deutschlandweiten Lockerungen weiterhin angepasste Regelungen zur Aus- und Fortbildungssituation. Demnach werden derzeit die Präsenzveranstaltungen des Moduls 1 für die fachtheoretische Qualifizierung nach § 38 Bundeslaufbahnverordnung (Zulassungsjahrgang 2020 für den Aufstieg in den gehobenen Dienst) in Form der digitalen Lehre auf Distanz durchgeführt. Die Corona-Schutzmaßnahmen haben vorerst auch bei der Durchführung der Ausbildungs-Arbeitsgemeinschaften sowie der praxisbeszogenen Lehrveranstaltungen der Laufbahnausbildung eine ausschließliche Vermittlung der Lehrinhalte mittels Fernlehre bewirkt. Der BDZ geht zudem davon aus, dass das diesjährige Grundstudium sowie der Einführungslehrgang der Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes teilweise mittels Unterstützung digitaler Lehre auf Distanz stattfinden wird (sogenanntes Blockmodell). Für die BDZ-Fraktion im HPR kommt der Einsatz von digitaler Fernlehre zur Vermittlung fachtheoretischer Lehrinhalte in der Aus- und Fortbildung als ergänzendes Lehrmittel in Betracht.
Ein vollständiger Ersatz der Präsenzveranstaltungen durch elektronisches Lehren bzw. Lernen ist jedoch nicht zielführend und steht nicht im Interesse der Beschäftigten.
Der BDZ begrüßt jedoch den gegenwärtig viel diskutierten Ansatz, für die Zeit nach der Corona-Pandemie ein schlüssiges Gesamtkonzept hinsichtlich des Einsatzes von digitaler Lehre innerhalb der Bundesfinanzverwaltung zu entwickeln.
Digitale Lernformen tragen – dort wo sinnvoll und möglich – u. a. zu einer besseren Vereinbarkeitssituation von Beruf und Familie bei. Ein durchdachter Einsatz der digitalen Fernlehre zur Vermittlung der fachtheoretischen Lehrinhalte im Rahmen der fachspezifischen Qualifizierung (Aufstieg von den mittleren in den gehobenen Dienst nach § 38 BLV) könnte die ohnehin knappen räumlichen und personellen Ressourcen der Lehre im Einklang mit höheren Zulassungszahlen bringen.
Der BDZ hatte zuletzt erfolgreich für den Zulassungsjahrgang 2020 des Aufstiegsformats nach § 38 BLV eine Erhöhung der zugelassenen Teilnehmeranzahl von 75 auf 100 Aufstiegsbeamte/innen bewirkt. Insgesamt fordert der BDZ eine Öffnung der fachspezifischen Qualifizierung für mindestens 300 Beamte/innen des mittleren Dienstes pro Zulassungsjahrgang. Außerdem bedarf es eines vergleichbaren Aufstiegsformats in den höheren Dienst für interessierte Beamte/innen des gehobenen Dienstes. Berichterstatter: Thomas Liebel"
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 6/2020, S. 2-3,
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200617_HPR.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen