Dienstag, 23. Juni 2020

GZD: Landeskriminalämter und FIU unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung

GZD: Landeskriminalämter und FIU unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung

"Landeskriminalämter und FIU unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung


Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit durch künftigen Einsatz einer FIU-Verbindungsbeamtin beziehungsweise eines FIU-Verbindungsbeamten bei den Landeskriminalämtern Sachsen und Thüringen


Die Landeskriminalämter (LKÄ) Thüringen und Sachsen und die Financial Intelligence Unit (FIU) - Deutschlands Zentralstelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarungen zum künftigen Einsatz von FIU-Verbindungsbeamtinnen und -beamten im Landeskriminalamt (LKA) und bauen so ihre jeweilige Zusammenarbeit weiter aus.
Am 8. Juni 2020 unterzeichneten der Präsident des LKA Thüringen, Jens Kehr, und der Leiter der FIU, Christof Schulte, in Erfurt feierlich die bundesweit bisher dritte Kooperationsvereinbarung für den künftigen Einsatz einer FIU-Verbindungsbeamtin oder eines FIU-Verbindungsbeamten im LKA. 
Am Folgetag unterschrieben in Dresden sodann auch der Präsident des LKA Sachsen, Petric Kleine, gemeinsam mit dem Leiter der FIU eine entsprechende Vereinbarung.
Bereits am 27. Mai 2020 schlossen das LKA Rheinland-Pfalz, das Hessische LKA und die FIU erste Zusammenarbeitsvereinbarungen. Die Unterzeichnung weiterer Kooperationsvereinbarungen mit LKÄ in anderen Bundesländern werden folgen.



Ziel dieses auch bereits in anderen überbehördlichen Kooperationsformen etablierten Konzeptes ist, die praktische Zusammenarbeit der FIU mit den LKÄ zu fördern und somit übergreifende Fachprozesse mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder noch weiter zu optimieren. Durch den nunmehr vereinbarten Einsatz einer Verbindungsbeamtin oder eines Verbindungsbeamten im LKA und die sich hierdurch ergebenden Synergien wurde der Grundstein dafür gelegt, Informationen unmittelbar vor Ort auszutauschen, um insbesondere komplexe sowie eilige Sachverhalte im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - auch unter der Berücksichtigung föderaler sowie regionaler Besonderheiten - gemeinsam noch effektiver zu verfolgen.

Statements der Behördenleitungen

Christof Schulte: "Mit Freude habe ich - neben den bereits geschlossenen Kooperationsvereinbarungen - nun zwei weitere gemeinsame Vereinbarungen zum künftigen Einsatz einer oder eines Beschäftigten der FIU in den LKÄ Thüringen und Sachsen unterzeichnet. Nur durch ein geschlossenes Handeln - ‘Schulter an Schulter‘ mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder - ist es uns gemeinsam möglich, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland partnerschaftlich, effektiv und vor allem nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen."
Jens Kehr: "Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landeskriminalamt Thüringen und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen über die Entsendung einer Verbindungsbeamtin oder eines Verbindungsbeamten der FIU zum Landeskriminalamt Thüringen soll eine neue Qualität der Zusammenarbeit beider Behörden erreicht werden. Seit Errichtung der FIU bei der Generalzolldirektion hat das Landeskriminalamt Thüringen Wert auf eine konstruktive Begleitung des Aufbauprozesses der FIU gelegt und so unter anderem im Jahr 2019 drei Mitarbeitern der Behörde eine jeweils mehrwöchige Hospitation ermöglicht. Ziel der Bemühungen um intensive Zusammenarbeit ist es, im Deliktsbereich Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung eine effektive und effiziente Strafverfolgung zum Schutz der Bevölkerung sowie der Wirtschaft des Freistaats Thüringen und nicht zuletzt der Rechtsordnung zu gewährleisten. 
Der Einsatz der Verbindungsbeamtin oder des Verbindungsbeamten der FIU beim Landeskriminalamt Thüringen wird insbesondere den Informationsaustausch beider Behörden und die zielgerichtete sachverhaltsbezogene Zusammenarbeit befördern und wesentlich vereinfachen."

Petric Kleine: "Die Entsendung einer Verbindungsbeamtin durch die FIU hat zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit unserer beider Behörden geführt. Informations- und Kommunikationswege konnten verkürzt werden, das Verständnis für die jeweilige Aufgabenwahrnahme ist gestiegen. Schlussendlich trägt die Maßnahme dazu bei, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter zu gestalten."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2020/z92_zusammenarbeit_polizei_zoll.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen