Samstag, 13. Juni 2020

Zoll beschlagnahmt Globoli mit Bestandteilen der Saiga-Antilope

Zoll beschlagnahmt Globoli mit Bestandteilen der Saiga-Antilope

Bei der Kontrolle einer Kuriersendung am 28. April 2020 beschlagnahmte der Zoll am Frankfurter Flughafen insgesamt 1.080 Streukügelchen zu homöopathischen Zwecken. Laut Angaben auf den Verpackungen wurden bei deren Herstellung Bestandteile der artengeschützten Saiga-Antilope verwendet:

"Globuli mit Bestandteilen der Saiga-Antilope beschlagnahmt


Flughafenzoll im Einsatz für den Artenschutz
Bei der Kontrolle einer Kuriersendung am 28. April 2020 beschlagnahmte der Zoll am Frankfurter Flughafen insgesamt 1.080 Streukügelchen zu homöopathischen Zwecken. 
Laut Angaben auf den Verpackungen wurden bei deren Herstellung Bestandteile der artengeschützten Saiga-Antilope verwendet.
Die Sendung mit der Aufschrift "Chinesische Medikamente" war an eine Privatperson in Bayern adressiert. Die notwendigen artenschutzrechtlichen Dokumente waren der Sendung nicht beigefügt.
Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: 
"In der traditionellen chinesischen Medizin werden häufig Wildtiere verwendet, deren Bestand durch illegalen Handel gefährdet ist. Solche Zubereitungen werden auch als Medikament oder Nahrungsergänzungsmittel im Internet beworben. 
Hier ist Vorsicht geboten, denn die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr ist ohne artenschutzrechtliche Dokumente illegal."
Zusatzinformation
Großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. 
Im Jahr 2019 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main bei 824 Sicherstellungen mit 51.643 artengeschützten Einzelexemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle.
Darunter waren auch 7.702 lebende Tiere sowie 152 lebende Pflanzen. Dabei handelte es sich häufig um artengeschützte Korallen, Zierfische, Schlangen und Schildkröten. 
Darüber hinaus wurden 43.789 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und Pflanzen beschlagnahmt, meistens als Urlaubssouvenirs im Reiseverkehr.
Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z91_globuli.html 

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