Dienstag, 23. Juni 2020

BDZ: Gewährung von Abnutzungsentschädigungen für Dienstleistungsträgerinnen - erst verschleppt, dann fast vergessen?!

BDZ: Gewährung von Abnutzungsentschädigungen für Dienstleistungsträgerinnen - erst verschleppt, dann fast vergessen?!

Der BDZ fordert gegenüber dem BMF die Gleichbehandlung der Zollbeamten mit den Bundespolizisten ein:

"Gewährung von Abnutzungsentschädigungen für Dienstkleidungsträger/innen

Erst verschleppt, dann fast vergessen?!



Der monatelange Stillstand hinsichtlich der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift zu § 70a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV DKL – Zoll) veranlasste den BDZ-geführten Vorstand des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen (HPR) entscheidende Impulse bei der Gewährung der Abnutzungsentschädigung für Dienstkleidungsträger/innen gegenüber dem BMF zu setzen. Der Vorsitzende des HPR und stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel sowie die Vorstandsmitglieder Kati Müller und Hans Eich (beide BDZ) erörterten vor wenigen Wochen die unbefriedigende Situation im Dienstkleidungswesen mit Vertreterinnen des zuständigen BMF-Referats III A 4. 
Den Gesprächen vorausgegangen war ein schriftlicher Austausch zwischen der Leitung der Abteilung III (Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer) und dem HPR. 
Als Ergebnis kann erfreulicherweise festgehalten werden, dass die entscheidende VwV DKL – Zoll jetzt zeitnah zum Abschluss gebracht werden soll und der Weg für die Zahlung der Abnutzungsentschädigungen eröffnet wird.

In dem Abstimmungsgespräch ergab sich, dass das BMF den Empfehlungen des Vorstands des HPR dahingehend folgt, die Fortschreibung der VwV DKL – Zoll auf den wesentlichen Anpassungsbedarf der Vorschrift zu reduzieren. 
Diese Herangehensweise sorgt für eine deutliche Beschleunigung der Abläufe im Dienstkleidungswesen – und damit auch bei der überfälligen Auszahlung der Abnutzungsentschädigung. 
Demzufolge sollen beispielsweise die Ausstattung der Beschäftigten der auf fremden Hoheitsgebiet befindlichen Binnenzollämter Suben-Autobahn und Hörbranz-Autobahn sowie die Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung unabhängig von der Fortschreibung der VwV DKL – Zoll weiterverfolgt werden und lassen einen vorzeitigen Abschluss für die Zahlung der Abnutzungsentschädigung relevanten Vorschrift zu.

Weiteres Beteiligungsverfahren der gewerkschaftlichen Spitzenverbände zur Dienstkleidung erforderlich
Das BMF beabsichtigt einen vollständig konsolidierten Entwurf der VwV DKL - Zoll in der Entwurfsfassung vom 29.03.2019 dem Bundesinnenministerium und in der Folge den Spitzenverbänden dbb beamtenbund und tarifunion sowie DGB erneut zur Beteiligung vorzulegen. Bis dahin erwartet der BDZ seitens des BMF und der Generalzolldirektion den betroffenen Beschäftigten die momentan vorgesehene Höhe der Abnutzungsentschädigung in geeigneter Weise nachvollziehbar zu erläutern. 
Im anstehenden gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahren werden dbb beamtenbund und tarifunion und der BDZ u. a. auf eine deutliche Erhöhung der Abnutzungsentschädigung für die dienstlich bedingte Abnutzung privater Sportbekleidung drängen.
Das BMF sieht bereits in seinem Entwurf der VwV - DKL Zoll die Möglichkeit einer Erhöhung der Abnutzungsentschädigung für die hauptamtlichen Sporttrainer/innen und die hauptamtlichen Sportlehrenden von ursprünglich 5,00 € auf 10,00 € auf Grund entsprechender Eingaben des BDZ vor und kann somit der Erfolgsbilanz des BDZ im Besoldungswesen hinzugerechnet werden.

BDZ erwartet eine Erweiterung des Kreises der Beszugsberechtigten der Abnutzungsentschädigung
Bereits in der Verbändebeteiligung zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) hat der BDZ im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Neufassung der Bestimmungen nach § 70a BBesG erreicht. 
Diese Neufassung hat dazu geführt, dass die alleinige Voraussetzung für die Gewährung der Abnutzungsentschädigung der Zollbeamten/innen lediglich die verpflichtende Teilnahme am Dienstsport für die dienstlich bedingte Abnutzung privater Sportbekleidung ist. 
Damit könnten auch Zollfahndungsbeamte/innen und die Nachwuchskräfte des Zolls die Abnutzungsentschädigung erhalten. Das Nähere wird durch eine Verwaltungsvorschrift (VwV – DKL Zoll) im Einvernehmen zwischen BMI und BMF geregelt, in der auch die infrage kommenden Tarifbeschäftigten mit umfasst sein werden. 
Dieser vom BDZ-geführten HPR vorgetragenen Auffassung haben sich die Gesprächspartnerinnen des BMF Referats III A 4 nicht verschlossen. 

Rückwirkende Auszahlung der Abnutzungsentschädigung vorgesehen
Das BMF hatte dem HPR bereits Anfang März 2020 mitgeteilt, dass „die Abnutzungsentschädigung für die zum Dienstsport verpflichteten Bediensteten erstmalig ausgezahlt werden kann, wenn die VwV - DKL Zoll veröffentlicht ist. Sie soll dann jedoch rückwirkend zu dem Termin, zu dem keine Bestellung von Sportkleidung über die Zollkleiderkasse mehr möglich war, voraussichtlich mit den monatlichen Bezügen an die berechtigten Beschäftigten, ausgezahlt werden. Die Termine variieren von Hauptzollamt zu Hauptzollamt und hängen von der jeweiligen Belieferung mit der neuen Dienstkleidung und der damit in Zusammenhang stehenden Abmeldung bei der Zollkleiderkasse ab (beginnend von April 2018 bis Dezember 2019). 
Eine monatliche Beantragung der Abnutzungsentschädigung wird nicht notwendig sein. 
Die Meldung der bezugsberechtigten Beschäftigten an die Besoldungsstelle erfolgt einmalig und wird mit dem Ausscheiden aus dem dienstkleidungstragenden Bereich widerrufen.“

BDZ fordert für das angeordnete Tragen ziviler Kleidung eine Abnutzungsentschädigung für die Sachgebiete C und E
Bei der zum Tragen von Dienstkleidung verpflichteten Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei (BPOL) können Vorgesetzte im Einzelfall vorübergehend das Tragen von ziviler Kleidung im Regeldienst nach vorheriger dienstlicher Anordnung zulassen, wenn dies der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben förderlich ist. 
Dafür erhalten die Beamten/innen der BPOL nach der Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten in der BPOL, GMBl v. 12.06.2019, Buchst. B, S. 357 ff., eine Abnutzungsentschädigung in Höhe von 1,20 € täglich, die nach § 3 Nr. 4 Buchst. b) Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei ist. 

Gleichbehandlung der Zöllnerinnen und Zöllner mit der Bundespolizei gefordert
Auch im operativen Einsatz der Vollzugskräfte der Sachgebiete C und E des Zolls ergeben sich Situationen, in denen das Tragen von Zivilkleidung aus dienstlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist und daher angeordnet wird. 
Nach dem Entwurf der Dienstvorschrift über das Dienstkleidungswesen in der Zollverwaltung (DVDklZoll) ist vorgesehen, dass die Dienstkleidungsträger/innen des funktionalrepräsentativen Sortiments während der Dienstausübung grundsätzlich zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet sind. Das Tragen von ziviler Kleidung kann nach Maßgabe der jeweiligen Dienstvorschriften (z.B. Dienstvorschrift Kontrollen, Dienstvorschrift Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und darüber hinaus durch Vorgesetzte zugelassen oder angeordnet werden. 
Exakte Details sind für das Sachgebiet E in der DVDklZoll, die der Beteiligung des HPR unterliegt, noch zu regeln. 
Die Einführung einer steuerfreien Abnutzungsentschädigung für das angeordnete Tragen der Zivilkleidung analog der BPOL hat das BMF bislang nicht vorgesehen. 
Gerade bei gemeinsamer ziviler Dienstverrichtung beider Vollzugsbehörden erschließt sich dem BDZ nicht, weshalb im Hinblick auf die Gewährung einer Entschädigung zwischen BMI und BMF unterschiedlich verfahren wird. 
Dabei verkennt das BMF offenbar, dass mit der Einführung dieser monetären Entschädigung, die kaum Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben wird, auch ein Stück Wertschätzung an die betroffenen Vollzugskräfte des Zolls verbunden ist.
Der BDZ fordert nun schriftlich das BMF auf, diese Ungleichbehandlung der Zöllner/innen gegenüber der BPOL zu beseitigen und eine zeitnahe Einführung einer Abnutzungsentschädigung für das angeordnete Tragen ziviler Kleidung für den Zoll verlangt.
 
Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-setzt-entscheidende-impulse-bei-der-gewaehrung-von-abnutzungsentschaedigungen.html 

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