Mittwoch, 17. Juni 2020

BDZ: Rheinland-Pfalz legt Gesetzentwurf zur Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im POG vor!

BDZ: Rheinland-Pfalz legt Gesetzentwurf zur Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im POG vor!

Die polizeiliche Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG ist von den Landesgesetzgebern in den Polizeigesetzen einzuführen. Mit Stand vom 5.6.2020 haben 12 von 16 Bundesländern (und der Bund für die Bundespolize) die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte eingeführt.

Im Juni 2020 überschlagen sich nun (endlich) die Ereignisse und die langjährige Arbeit des BDZ zahlt sich aus:
Am 5.6.2020 ist die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im SOG M-V in Kraft getreten.
Die Landesregierung von Berlin hat am 12.6.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des ASOG mit der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten vorgelegt.
Und am 16.6.2020 hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vorgelegt und förmlich in den Landtag eingebracht (Drs. 17/12072).

In § 101 des POG-Entwurfes ist folgende Fassung enthalten:

"Der bisherige § 86 wird § 101 und wie folgt geändert: 
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: 
„§ 101Maßnahmen und Amtshandlungen von Polizeibeamten anderer Länder, des Bundes, Vollzugsbeamten der Zollverwaltung und Bediensteten ausländischer Polizeidienststellen“. 

b) Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Absätze 1 und 2 gelten für Polizeibeamte des Bundes und Vollzugsbeamte der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes vom 10. März 1961 (BGBl. I S. 165) in der jeweils geltenden Fassung gestattet ist, entsprechend.“

Wie geht es jetzt weiter?

Die erste Lesung im Landtag in Mainz soll noch im Juni 2020 erfolgen und dann wird der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. 
Die Anhörung der Experten und ggf. Änderungen des Geseztentwurfs folgen.

Nach der zweiten Lesung wird über den Gesetzentwurf abgestimmt. 
Nach der Zustimmung erfolgt die Ausfertigung und Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wir werden weiter berichten.

(Text: Dr. Carsten Weerth)

Quellen und weiterführende Hinweise:
Gesetzentwurf Rheinland-Pfalz zur Änderung des POG, URL: 
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/12072-17.pdf




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