Die Bremer Regierungskolation (Rot-Rot-Grün) hat sich nach intensiven Beratungen auf einen umfassenden Entwurf zur Änderung des bremischen Polizeigesetzes (bremPolG) geeinigt, der am 25.6.2020 von Bürgermeister Bovenschulte (SPD) vorgestellt worden ist und am selben Tag förmlich in die Bremische Bürgerschaft eingeführt wurde (Drs. 20/511):
Die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte wird in Bremen in § 143 Abs. 3 bremPolG-E geregelt...
Die erste Lesung soll noch vor der Sommerpause erfolgen und wurde auf den 8.7.2020 terminiert. Mit einer Verabschiedung und dem Inkrafttreten wir im Herbst 2020 gerechnet.
Hintergrund:
Mit Stand vom 5.6.2020 haben 12 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte eingeführt.
Im Juni haben neben Bremen die Länder Berlin und Rheinland-Pfalz Gesetzentwürfe zur Änderung des ASOG Bln und des POG RLP in das Berliner Abgeordnetenhaus, bzw. den Mainzer Landtag eingebracht - alle drei Gesetzentwürfe enthalten die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte.
Damit werden in absehbarer Zeit 15 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit für Polizeibeamte eingeführt haben. Welches der drei Länder den 13., 14. und 15. Platz belegt ist dabei unwichtig. Wichtig ist nur, dass sich der bundesweite Flickenteppich schließt.
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat die Einführungen in allen Ländern durch intensive Gespräche mit der Landespolitik begleitet und verhandelt vor Ort in Thüringen als letzem Bundesland über die Einführung der Eilzuständigkeit.
(Text: Dr. Carsten Weerth)
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen
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