Freitag, 12. Juni 2020

Zoll: Bauunternehmer erhält wegen Schwarzarbeit 17 Monate auf Bewährung (FKS)

Zoll: Bauunternehmer erhält wegen Schwarzarbeit 17 Monate auf Bewährung (FKS)

Nach Untersuchungen und Prüfungen durch das Hauptzollamt Erfurt verurteilte das Amtsgericht Erfurt im März 2020 einen 34-jährigen Bauunternehmer aus Erfurt wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. 
Die Vollstreckung der Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt; das Urteil ist rechtskräftig:


"Bauunternehmer erhält wegen Schwarzarbeit 17 Monate auf Bewährung

Schadenssumme wegen Schwarzarbeit beläuft sich auf rund 135.000 Euro
Das Amtsgericht Erfurt verurteilte bereits im März 2020 einen 34-jährigen Bauunternehmer aus Erfurt wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. 
Die Vollstreckung der Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Bei Kontrolle der Geschäftsunterlagen stießen Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Erfurt auf Unregelmäßigkeiten bei den Stundenaufzeichnungen in der Firma des 34-jährigen Mannes. Im Ergebnis intensiver Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Erfurt konnte ihm nachgewiesen werden, dass er über einen Zeitraum von zwei Jahren seine Angestellten wesentlich mehr Stunden arbeiten ließ, als offiziell angegeben, und ihnen dafür die Löhne schwarz auszahlte.
Die Stundenaufzeichnungen und die Lohnzettel hatte der Beschuldigte falsch erstellt. 
Zur Verschleierung der Schwarzlöhne verwendete er unter anderem sogenannte Scheinrechnungen, das heißt, Rechnungen für Leistungen, die tatsächlich nie erbracht wurden.
Durch die nicht oder nicht im vollen Umfang bei den Sozialkassen angemeldeten Arbeitnehmer verursachte der inzwischen rechtskräftig Verurteilte einen Sozialversicherungsschaden in Höhe von rund 135.000 Euro. Die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sowie die durch die Nichtzahlung entstandenen Säumniszuschläge in Höhe von 45.000 Euro muss er nachzahlen."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z38_bauunternehmer_ef.html 



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