Donnerstag, 25. Juni 2020

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin und Rheinland-Pfalz zur Einführung der Eilzuständigkeit

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin und Rheinland-Pfalz zur Einführung der Eilzuständigkeit 

Mehrere Entwicklungen auf dem Gebiet der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte habe sich im Juni 2020 ergeben - die Beharrlichkeit des BDZ und die intensiven Kontakte mit den Politikern in den Bundesländern und Bundestagsabgeordneten zahlt sich aus:

"Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte

BDZ erreicht konkrete Schritte in Berlin und Rheinland-Pfalz zur Einführung der Eilzuständigkeit



Berlin und Rheinland-Pfalz unternehmen konkrete Schritte zur Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte. Am 15.06.2020 stellte die Berliner rot-rot-grüne Regierungskoalition ihre Pläne für ein überarbeitetes Polizeigesetz (ASOG) vor, das u.a. die Einführung der Eilzuständigkeit vorsieht. Am 24.06. wird der Landtag Rheinland-Pfalz in erster Lesung über eine Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes beraten. 


Berlin
Der Entwurf des „Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze“ (Drucksache 18/2787) wurde am 12.06.2020 im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Dieser Entwurf sieht vor, dass der Zoll gemäß § 8 ASOG eine eigene Eilzuständigkeit nach Landesrecht erhält. 
Das reformierte ASOG für Berlin soll noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden und am 01.01. 2021 in Kraft treten.
Soweit die Regelung wie geplant 2021 in Kraft tritt, finden die seitens des BDZ mit der Berliner Landespolitik seit 2018 geführten Verhandlungen einen erfolgreichen Abschluss. Mit der Änderung des Berliner Polizeigesetzes hätten endlich auch die in Berlin im Zollvollzugsdienst eingesetzten Kolleginnen und Kollegen in ihrem Handeln Rechtssicherheit, wenn im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben allgemeinpolizeiliche Sachverhalte festgestellt werden. 

Rheinland-Pfalz
Am 24.06.2020 soll im Landtag Rheinland-Pfalz die Erste Beratung eines „Landesgesetzes zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie beamtenrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 17/12072) erfolgen. Der am 16.06.2020 eingebrachte Entwurf sieht vor, den Vollzugskräften der Zollverwaltung in einen neugefassten § 101 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz eine Eilzuständigkeit einzuräumen.
Auch in Rheinland-Pfalz setzt sich der BDZ seit Jahren in Gesprächen mit der Landespolitik für die Einführung der Eilzuständigkeit ein. Eine wichtige Weichenstellung gelang anlässlich eines Dienststellenbesuchs von MdL Wolfgang Schwarz und MdL Nico Steinbach bei der KEV Bitburg. Die Gespräche bei diesem Treffen führten letztendlich dazu, dass der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Mainzer Landtag, Wolfgang Schwarz, davon überzeugt werden konnte, die Eilzuständigkeit auch Zollvollzugsbeamte im Bundesland Rheinland-Pfalz einzuräumen. 

Verhandlungen in Bremen und Thüringen
Der BDZ ist weiterhin im Gespräch mit der Politik in den Bundesländern Bremen und Thüringen.
In Bremen wurde die Einführung der Eilzuständigkeit im Koalitionsvertrag 2019 zugesagt. Ziel ist hier die Verankerung der Eilzuständigkeit in § 81 des Bremischen Polizeigesetzes. Der BDZ Ortsverband Bremen steht hier im Kontakt mit der Bremischen Bürgerschaft.

Auch in Thüringen ist der BDZ weiterhin im Kontakt mit Vertretern der Politik. 
So erörterten der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel und Mary Lawson (BDZ OV Erfurt) in einem Gespräch am 24.02.2020 mit MdL Madeleine Henfling die erforderliche Einführung der Eilzuständigkeit für die Vollzugskräfte der Zollverwaltung in Thüringen. 


Strategie des BDZ erfolgreich: Der Flickenteppich schließt sich
Der BDZ sieht sich damit in seiner Strategie einer schrittweisen Verwirklichung der bundesweiten Eilzuständigkeit bestätigt. Seit Jahren setzt sich der BDZ für eine bundesweite Einführung der Eilzuständigkeit ein. Da eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder jedoch nicht möglich ist, verfolgt der BDZ dieses Ziel, indem er auf die Einführung der Eilzuständigkeit in den einzelnen Bundesländern drängt.
In 12 Bundesländern konnte die Einführung einer polizeilichen Eilzuständigkeit durch Verhandlungen unter Federführung des BDZ bereits erreicht werden: 
In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und aktuell in Mecklenburg-Vorpommern. 
In Mecklenburg-Vorpommern trat am 05.06.2020 das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Kraft, das in § 9 Abs. 4 die Eilzuständigkeit vorsieht.
Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zeigte sich mit der aktuellen Entwicklung bei der Eilzuständigkeit zufrieden: „Falls die Gesetzesänderungen in Berlin und Rheinland-Pfalz wie geplant kommen, wird die Eilzuständigkeit dann in 14 von 16 Bundesländern durchgesetzt sein. 
Unser Ziel einer bundesweiten Eilzuständigkeit rückt damit in greifbare Nähe. Wir werden nun die weiteren Verhandlungen in Bremen und Thüringen mit Nachdruck vorantreiben.“"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erreicht-konkrete-schritte-in-berlin-und-rheinland-pfalz-zur-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit.html

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen