Sonntag, 7. Juni 2020

Berliner Zöllner retten sechs Hundewelpen

Berliner Zöllner retten sechs Hundewelpen

Sechs Hundewelpen entdeckten Berliner Zöllner am 1. Juni 2020 in einem rumänischen Kleintransporter. Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Berlin kontrollierten den Kleintransporter auf einem Parkplatz nahe der Bundesautobahn am Berliner Stadtrand:

"Zöllner retten sechs Hundewelpen

Verstoß gegen Tierschutzgesetz




Sechs Hundewelpen entdeckten Berliner Zöllner am 1. Juni 2020 in einem rumänischen Kleintransporter. Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Berlin kontrollierten den Kleintransporter auf einem Parkplatz nahe der Bundesautobahn am Berliner Stadtrand. 
Der rumänische Kleinbus war auf dem Weg nach Berlin.
Die sechs Wochen alten Welpen lagen im eigenen Kot in viel zu kleinen Boxen. 
Alle Tiere waren nicht gechippt und hatten keine Impfpässe. Das mitgeführte Hundetrockenfutter war für die jungen Welpen nicht geeignet und Wassernäpfe waren nicht vorhanden. Die Beamten verständigten den Amtsveterinär aus Märkisch Buchholz.
Während der Kontrolle fuhr ein weiterer rumänischer Kleintransporter vor und warf eine Tüte mit Tierpässen aus dem Fenster. Der Transporter fuhr sofort weiter. 
Die Pässe passten nicht zu den aufgefundenen Tieren.
Der Amtsveterinär stellte die sechs Hundewelpen und die zusätzlichen Impfpässe sicher. Die zum Teil apathischen und dehydrierten Hunde wurden zur weiteren Versorgung und Untersuchung ins Tierheim Märkisch Buchholz gebracht.
Zusatzinformation
Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen beziehungsweise Deutschland im Transit passieren. Das bedeutet, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- oder durchreisen können.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden über die zu beachtenden tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften.

Weiterführende wichtige Informationen, unter anderem auch zu den für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen zugelassenen Einreiseorten (zuständige veterinärrechtliche Grenzkontrollstellen), erhalten Sie auf unserer Website auf der Seite "Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten"."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2020/z72_hundewelpen.html


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