"05.06.2020
Eilmeldung
So werden für die Durchführung der diesjährigen Laufbahnprüfungen folgende Regelung durch das BMF getroffen:
- Die
mündliche Abschlussprüfung 2020 im mittleren Dienst und im gehobenen
Dienst muss mit Hilfe geeigneter digitaler Kommunikationsmittel als
Online-Prüfung organisiert werden, soweit dies technisch und
organisatorisch möglich ist.
- Sollte die Durchführung der mündlichen Prüfung als Online-Prüfung aus technischen Gründen ausgeschlossen werden, kann einmalig auf die Durchführung der mündlichen Prüfung verzichtet werden.
- Die schriftliche Abschlussprüfung im mittleren Dienst kann in diesem Jahr dezentral erfolgen.
- Die Leistungstests H II und die schriftliche Abschlussprüfung im gehobenen Dienst sollen im Sitzland der HS Bund – NRW - geschrieben werden.
Eine digitale Durchführung der mündlichen Laufbahnprüfungen ist aus Sicht des BDZ unter den aktuellen Bedingungen schwer realisierbar.
Entscheidend ist, dass alle Beteiligten (sowohl Nachwuchskräfte als auch Lehrende) schnellstmöglich eine Entscheidung dahingehend erhalten, ob und ggf. wie die mündlichen Laufbahnprüfungen stattfinden werden. Die verantwortlichen Stellen der GZD sind dazu aufgefordert schnellstmöglich eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Der BDZ hat sich bereits entschieden: Ein Verzicht der mündlichen Laufbahnprüfungen ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände unumgänglich.
Besonders bei den schriftlichen Abschlussprüfungen des gehobenen Dienstes muss weitergehend Sorge dafür getragen werden, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Das hochschulrechtliche Territorialprinzip macht es nicht möglich dezentrale Prüfungen außerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auszurichten.
Es gilt daher jetzt vorzubereiten, dass die Prüfungen möglichst auch an anderen Zollliegenschaften in NRW abgelegt werden können."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bmf-greift-bdz-forderungen-fuer-corona-schutzmassnahmen-bei-laufbahnpruefung-auf.html
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