"Kontrollen in der Fleischbranche
Hauptzollamt Dortmund prüft vier Betriebe
Am 28. und 29. Mai 2020 überprüften insgesamt 26 Zollbeamtinnen und
Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts
Dortmund gemeinsam mit Angehörigen der Arbeitsschutzverwaltung und den
Gesundheitsämtern im Rahmen einer regional durchgeführten
Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Fleischbranche.Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt vier Betriebe (FKS Dortmund: 1, FKS Gelsenkirchen: 1, FKS Siegen: 2) geprüft und 84 Personen (FKS Dortmund: 32, FKS Gelsenkirchen: 15, FKS Siegen: 37) zu den Arbeitsverhältnissen befragt.
Bei den Kontrollen ergaben sich lediglich in einem Sachverhalt Anhaltspunkte für einen Verstoß nach § 266 a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Das bedeutet, es besteht der Verdacht, dass keine Anmeldung zur Sozialversicherung vorliegt oder Beitragszahlungen nicht geleistet wurden.
Dieser Fall erfordert nun weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit."
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2020/z35_kontrollen_fleischbranche.html
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