Sonntag, 27. Dezember 2020

Zoll: Geld statt Reserverad - Zöllner finden 49.000 Euro Bargeld im Reserverad

Zoll: Geld statt Reserverad - Zöllner
finden 49.000 Euro Bargeld im Reserverad

Statt der mitgeführten 50.000 Euro meldete ein 46-jähriger polnischer Staatsangehöriger gegenüber Zöllnern des Hauptzollamts Erfurt lediglich 1.000 Euro Bargeld an - 49.000 Euro versteckte er im Kofferraum anstelle des Reserverads:

"Geld statt Reserverad

Zöllner finden 49.000 Euro

Statt der mitgeführten 50.000 Euro meldete ein 46-jähriger polnischer Staatsangehöriger gegenüber Zöllnern des Hauptzollamts Erfurt lediglich 1.000 Euro Bargeld an. Er muss nun mit einem Bußgeld wegen Verdachts der Nichtanzeige beziehungsweise nicht vollständigen Anzeige von mitgeführtem Bargeld rechnen.

Am Mittwoch, dem 15. November 2020, kontrollierten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Gera am Hermsdorfer Kreuz einen aus Polen kommenden Pkw. Auf Befragen nach mitgeführten Zahlungsmitteln gab der 46-jährige Mann an, lediglich 1.000 Euro mitzuführen, die er auch vorlegte.

Bei der sich anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs staunten die Kollegen nicht schlecht, als sie in der Reserveradmulde im Kofferraum des Fahrzeugs weitere 49.000 Euro fanden. Versteckt hatte er das Geld in einer Tasche.

Weil er das Geld gegenüber dem Zoll hätte anzeigen müssen, wurde gegen den Mann ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Vor Ort musste er 5.000 Euro als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld entrichten und konnte daraufhin seine Fahrt fortsetzen.

Zusatzinformation

Jede Person, die mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist, aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist oder durch Deutschland durchreist, muss diesen Betrag auf Verlangen der Zollbediensteten nach Art, Zahl und Wert anzeigen sowie die Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen.

Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden."

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2020/z79_geld_ef.html



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