BDZ: Wiederaufnahme der ESB-Lehrgänge
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der ESB-Lehrgänge geschaffen
Nun hat die Generalzolldirektion ein umfassendes
Hygienekonzept für die Wiederaufnahme der ESB-Lehrgänge vorgelegt.
Diesem Konzept haben der BDZ geführte Bezirkspersonalrat und
Gesamtpersonalrat bei der GZD zugestimmt. Geplant war die Wiederaufnahme
für den 4. Januar 2021.
Aufgrund der aktuellen Corona Lage und den
jeweiligen landesrechtlichen Regelungen musste der geplante ESB-Lehrgang
abgesagt werden.
Die ESB-Lehrgänge werden wiederaufgenommen, wenn es
die Pandemielage und die landesrechtlichen Regelungen es erlauben.
Die Lehrgänge werden an den BWZ Standorten Sigmaringen und
Plessow durchgeführt. Darüber hinaus finden bei ausgewählten
Hauptzollämtern die ersten zwei Wochen der Lehrgänge statt.
Die weiteren
sechs Wochen finden dann an den beiden BWZ-Standorten statt.
Mit dem Hygienekonzept, dass für jeden einzelnen
Lehrgangsstandort individuell angepasst wurde, wird das Infektionsrisiko
sehr stark reduziert. So sieht es u.a. vor, dass bei den
Teilnehmer*innen jeden Morgen Fieber mittels Infrarotthermometer
gemessen wird.
Es gibt ausschließlich feste Trainingspaare, die über den
gesamten Lehrgang nicht verändert werden. Ferner sind die üblichen
Hygieneregelungen, wie Handdesinfektion, Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes einzuhalten.
Erkrankt ein Teilnehmer scheidet er und
ggf. sein Trainingspartner aus dem Lehrgang aus.
Bei körperintensiveren Trainingseinheiten ist über dem
Mund-Nasen-Schutz eine so genannte Balaklava (Sturmhaube) zu tragen, die
durch die Verwaltung bereitgestellt werden.
Diese körperintensiveren
Trainingseinheiten finden in den letzten zwei Wochen des Lehrgangs statt
und sollen, so weit wie möglich, statisch vermittelt werden.
Muss der Lehrgang aufgrund einer Infektion nach sechs Wochen abgebrochen werden, müssen lediglich die fehlenden zwei Wochen nachgeholt werden.
Aus Sicht des BDZ ist das Konzept gut geeignet, um die
ESB-Lehrgänge wiederaufzunehmen. Klar ist auch, dass ein Restrisiko
besteht, das aber vertretbar erscheint.
Die ESB-Lehrgänge müssen
schnellstmöglich wiederaufgenommen werden, um den bereits entstandenen
Lehrgangsstau nicht weiter anwachsen zu lassen, sondern um ihn zu
reduzieren.
Trotz des Hygienekonzepts muss vor der Durchführung eines Lehrgangs die aktuelle Infektionslage beobachtet und bewertet werden. Auch dürfen keine landesrechtlichen Regelungen der Durchführung entgegenstehen. Wir hoffen, dass sich mit der Bereitstellung eines Impfstoffes die Situation im kommenden Jahr zunehmend normalisieren wird.
Um auch das Zolltraining wieder vollumfänglich aufnehmen zu können, sind für diesen Bereich ebenfalls Hygienekonzepte in Arbeit, die sich aktuell zwischen BDZ geführten BPR und der Verwaltung in der Abstimmung befinden. Ziel ist es, auch das Zolltraining schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können. Wir werden weiter berichten."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/voraussetzungen-fuer-die-wiederaufnahme-der-esb-lehrgaenge-geschaffen.html
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