BDZ im BPR bei der GZD: Wann wird das Mobilfunkkonzept umgesetzt?
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat folgende Themen besprochen:
"Wann wird das Mobilfunkkonzept umgesetzt?
Der  BDZ  hatte  zuletzt  im  Juni  eine  rasche  Umsetzung  des  Mobilfunkkonzeptes   und   eine   Auslieferung   der  entsprechenden  Geräte  gefordert.  Um  sich  über  den  Sachstand  informieren   zu   lassen,   hat   der   Vorstand  des  BDZ  –  geführten  Bezirkspersonalrats  den  zuständigen  Arbeitsbereichsleiter    Herrn    ORR    Manfred  Wienold  von  der  Direktion  II  zu  einer  gemeinsamen  Skype-Besprechung   mit   dem   Gremium   eingeladen.
Der  Zoll  ist  gegenwärtig  mit  ca.  12.000   Mobiltelefonen   ausgestattet,  die  im  Wesentlichen  den  technischen     Entwicklungsstand     der     neunziger Jahre widerspiegeln. 
Der Mehrwert  einer  Multifunktionalität  oder  einer  mobilen  Datenkommunikation  mit  weitgehend  medienbruchfreier   Datennutzung   ist   bei   den   im   Einsatz   befindlichen   Geräten  nicht  ansatzweise  gegeben.  Gleichzeitig  ist  die  Nutzung  privateigener  Smartphones  aus  Datenschutzgründen nicht zulässig.
Mit    der    behördenübergreifenden    Errichtung eines flächendeckenden Digitalfunknetzes  soll  die  Zollverwaltung  in  die  Lage  versetzt  werden,  ihren  im  Zusammenhang  mit  hoheitlichen  Tätigkeiten  stehenden  Kommunikationsbedarf  sicher  abzuwickeln. 
Im Rahmen der Sprachkommunikation  mit  den  Kommunikationspartnern,    welche    nicht    mit  Digitalfunk  ausgestattet  sind,  sollen  zukünftig  vermehrt  abhörsichere Mobiltelefone, Smart Devices oder  andere  mobile  Endgeräte  genutzt werden. Aktuell  ist  ein  Bedarf  von  11.200  mobilen    Endgeräten    anerkannt.    Die   Wahl   fiel   auf   das   Softwareprodukt  „SecuSUITE  für  Samsung  Knox“  (SS4SK)  der  Firma  Secusmart GmbH. 
10 % der neuen Geräte werden  in  der  „Business“-Version  (Samsung  S20)  und  90%  werden  in  der   „Outdoor“-Version   (Samsung   XCover  Pro).  beschafft.  Die  Bestellung wurde am 27. November 2020 eingeleitet. Der  Zollfahndungsdienst  inkl.  ZKA  nutzt  aktuell  bereits  im  Rahmen  von    EKUS    (Einsatzkommunikations-   und   Unterstützungssystem)   mobile  Endgeräte.  Diese  sind  über  eine eigene Infrastruktur angebunden. Im Rahmen von gemeinsamen Abstimmungen  mit  allen  Beteiligten  wurde  festgelegt,  dass  diese  Endgeräte  ebenfalls  zeitnah  abgelöst  werden  und  möglichst  in  den  Rollout  der  GZD  und  Hauptzollämter mit einbezogen werden sollen. Konkret  soll  beauftragt  und  umgesetzt werden: Die    Bereitstellung    von    aktuell    11.200   Endgeräten   (Smart   Devices)   mit   einer   BSI-zugelassenen   VS-NfD  (Verschluss-Sache  nur  für  den   Dienstgebrauch)   Daten-   und   Sprachverschlüsselung  für  die  gesamte Zollverwaltung (inkl. ZFD). 
Die Smart Devices müssen: 
• die   Möglichkeit   der   Nutzung   von SNS (sichere netzübergreifende    Sprachkommunikation)    bieten, 
• BSI-zugelassen sein, 
• die  Verarbeitung  von  PIM  (Per-Information     Management)  Daten,  E-Mail,  Kalender,  Adressbuch ermöglichen, 
• die Telefonie über GSM/LTE er-möglichen, 
• die    Lauffähigkeit    des    Messenger Dienstes „Wire“ sicherstellen, 
• Den    Zugriff    auf    zollinterne    Netzablagen ermöglichen. Nach  aktueller  Planung  muss  bei  der Realisierung unter anderem auf externe  Unterstützung  der  Firma  Secusmart  GmbH  zurückgegriffen  werden. Dies ist notwendig, da aufgrund  der  Komplexität  und  Neuartigkeit   der   eingesetzten   Lösung   internes  Knowhow  nicht  im  ausreichenden  Umfang  zur  Verfügung steht.  Der  Knowhow-Aufbau  innerhalb  des  ITZBund  ist  Teil  des  Projektes. 
Der fachliche und technische Support der externen Beschäftigten wird dabei durch interne Kräfte des ITZBund sichergestellt. Durch    die    oben    angesprochene    SS4SK-Lösung   wird   den   Nutzern   ein voll funktionsfähiger IT-Arbeitsplatz analog zu SINA zur Verfügung gestellt  werden,  wofür  ein  neues  Hintergrundsystem  notwendig  ist.  
Dessen  Einrichtung  ist  zeitaufwändig, zumal es sich um völliges Neuland handelt.
Die    geplanten    Meilensteine    zur    Umsetzung   sehen   vor,   dass   die   Nutzer leider noch einige Zeit warten  müssen:  Festzuhalten  ist,  dass  die Leitung der Abteilung III im BMF ihre   Zusagen,   die   sie   gegenüber   den Personalvertretungen gemacht hat,  nicht  einhält.  
Bereits  bei  der  Erstellung  und  Genehmigung  des  Mobilfunkausstattungskonzepts muss den Verantwortlichen der Abteilung  III  klar  gewesen  sein,  dass  neben der Beschaffung der Smartphones  auch  ein  VS-NfD  sicheres  Netz  aufgebaut  werden  muss. 
 Das  ein solches Vorhaben Zeit erfordert, hätte klar sein müssen. 
Anstelle die Personalvertretungen  immer  wieder  hinzuhalten,  hätte  man  gleich  offen  und  ehrlich  kommunizieren  müssen. Die  technische  Pilotierung  soll  ab  Juni  2021  mit  100  Geräten  beginnen.  Im  Oktober  soll  eine  Pilotierung  im  funktionierenden  System  folgen.   Der   Gesamt-Rollout   soll   sich vom April bis zum Jahresende des Jahres 2022 anschließen. Aus Sicht der BDZ-Fraktion im BPR hätten  die  erforderlichen  Arbeiten  wesentlich  eher  beginnen  müssen.  Sie  erwartet,  dass  der  nun  festgelegte Zeitrahmen eingehalten wird, damit die Kolleginnen und Kollegen endlich    mit    modernen    mobilen    Kommunikationsmitteln ausgestattet werden."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 12/2020, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201216_BPR.pdf

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen