dbb: Kabinettsbeschluss - Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes ab 2021 (Langzeitkonten, Reisezeiten und Arbeitszeit für pflegende Angehörige)
Die Bundesregierung bringt Verbesserungen für Bundesbeamte ab 2021 auf den Weg:
"Langzeitkonten, Reisezeiten und Arbeitszeit für pflegende Angehörige
Kabinettsbeschluss: Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes ab 2021
Am
16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur
Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und
Sonderurlaub beschlossen.
Ein Schwerpunkt dieser Verordnung ist, dass
Langzeitkonten nun einen verstetigten rechtlichen Rahmen bekommen.
„Unsere
guten Argumente wurden weitreichend berücksichtigt“, resümierte der
Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedhelm
Schäfer.
Im Vergleich zu dem im Beteiligungsverfahren vorgelegten
Verordnungsentwurf enthalte die Kabinettsfassung wesentliche
Verbesserungen, die im Wesentlichen bereits am 1. Januar 2021 in Kraft
treten. „Viele unserer Anregungen wurden aufgegriffen“, führte Schäfer
fort.
Die Eckpunkte bei der Verstetigung der Langzeitkonten:
- Dem Langzeitkonto kann ein Zeitguthaben von 1 400 Stunden gutgeschrieben werden. Die maximale Ansparsumme entspricht damit derjenigen aus einer Erprobungsphase.
- Ein Ansparen von Stunden ist künftig über eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von bis zu drei Stunden möglich.
- Zudem können Ansprüche auf Dienstbefreiung für bis zu 40 Stunden dienstlich angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit pro Jahr auf dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden.
- Eine Freistellung ist für einen zusammenhängenden Zeitraum von grundsätzlich höchstens drei Monaten möglich; gleichzeitig wird die Möglichkeit einer darüberhinausgehenden Freistellung im Ausnahmefall eröffnet.
- Unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand ist eine Freistellung von bis zu drei Monaten möglich.
Darüber
hinaus können die Beschäftigten durch die Verordnung ihre Reisezeiten
bei Dienstreisen besser anrechnen lassen. Derzeit ist dies außerhalb der
täglichen Arbeitszeit nur begrenzt möglich. Künftig wird bei
Dienstreisen, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ein
Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren
Reisezeiten gewährt. „Diese Erweiterung ist ausdrücklich zu begrüßen,
auch wenn wir uns hier ein mutigeres Vorgehen gewünscht hätten“,
bilanzierte der dbb Vize.
Künftig können auch Beamtinnen
und Beamte ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 auf 40
Stunden ohne Auswirkungen auf die Besoldung verkürzen, wenn sie
pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrem eigenen oder dem Haushalt der
Angehörigen pflegen oder betreuen.
Zudem wird die „Opt
out“-Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2020 wiedereingeführt, damit die
Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Bereichen mit
Bereitschaftsdienst auf freiwilliger Basis in Zukunft auf bis zu 54
Wochenstunden im Durchschnitt verlängert werden kann.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen