Dienstag, 22. Dezember 2020

BDZ im HPR beim BMF: Mobilfunkausstattungskonzept der Zollverwaltung - dienstliche Smartphones wohl erst in 2022!

BDZ im HPR beim BMF: Mobilfunkausstattungskonzept der Zollverwaltung - dienstliche Smartphones wohl erst in 2022!

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat folgende Themen auf der Dezember 2020-Sitzung besprochen:

"Mobilfunkausstattungskonzept der Zollverwaltung: dienstliche Smartphones wohl erst in 2022!

Ein weiterer Themenschwerpunkt bei der gemeinschaftlichen Besprechung war das Mobilfunkausstattungskonzept der Zollverwaltung.
Der Sachstand zum Mobilfunkaus
stattungskonzept der Zollverwaltung wurde durch die
Unterabtei
lungsleiterin III A MRin Dr. Holle Jakob, dem Unterabteilungsleiter VI A MDg Hans-Jörg Schäper, dem Referatsleiter III A 5 MR Andreas Tönshoff, RRin Agnieszka Goscinska (III A 5) und ORR Manfred Wienold (Generalzolldirektion) via Skype erörtert.
Die Sachverständigen des BMF und
der GZD waren teilweise aus Infektionsschutzgründen ebenfalls über Skype zur gemeinschaftlichen Besprechung zugeschaltet.
HPR-Vor
sitzender Thomas Liebel eröffnete die Besprechung des Themenkomplexes mit dem Rückblick auf das Jahr 2014, das den Startschuss zur Konzeptionierung einer zeitgemäßen Mobilfunkausstattung gab.
Bis heute ist der Zoll mit der
Mobilfunktechnik der 90er-Jahre im Einsatz.
Daher sind auch wei
tere Verzögerungen bei der Bereitstellung der Smartphones für den HPR nicht mehr hinnehmbar. Unsere Kolleg*innen beschweren sich zu Recht, dass der Zoll keine bzw. kaum mobile und moderne Kommunikationsmittel zur Verfügung hat, die den täglichen Einsatz zu unterstützen. Die Pandemie zeigt ebenfalls, wie wichtig eine mobile Vernetzung und Erreichbarkeit der Beschäftigten ist und wie Smartphones den Arbeitsalltag erleichtern können, betonte Liebel eingangs.

Zweistufiger Beschaffungsprozess vorgesehen
Die Beschaffung von sicheren
Smartphones für die Zollverwaltung erfolgt in zwei Ausbaustufen. Zunächst sollen 11.200 Endgeräte zur Verfügung gestellt werden.
Vor
dem Hintergrund der geplanten Personalzuwächse ist darüber hinaus angedacht, die Gesamtanzahl der Geräte bis auf 15.000 Stück zu erhöhen. In einem zweiten Schritt erfolgt dann der Aufbau einer netzseitigen Infrastruktur (Backend).
MDg Schäper betonte, dass mit
dem Aufbau einer netzseitigen Infrastruktur auch die Einrichtung eines Rechenzentrums beim ITZ-Bund erforderlich sei.
Derzeit ist
ein Standort in Berlin oder Bonn in Planung.
Mit der Einführung und Ausliefe
rung der Geräte werden allerdings organisatorische Regelungen erforderlich sein, da diese erste Aus-baustufe nicht VSA-konform ist, somit kann zunächst keine Verarbeitung von Inhalten der Schutzstufe VS-NfD erfolgen.
Das ITZBund
wurde bereits beauftragt eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen.
Was heißt das jetzt für die Kol
legen*innen die zeitlich gesehen zu lang auf die Ausstattung mit sicheren Smartphones warten: die jetzt zu beschaffenden Endgeräte sollen u.a. die Möglichkeit der Nutzung von SNS (sichere netzübergreifende Sprachkommunikation) bieten, BSI-zugelassen sein, die Verarbeitung von Daten, E-Mail, Kalender, Adressbuch, Telefonie über GSM/LTE, die Lauffähigkeit des Messenger Dienstes „Wire“ und den Zugriff auf zollinterne Netzablagen ermöglichen.
Darüber hinaus soll
ten die Geräte robust sein und über eine eingebaute Kamera und einen großen Bildschirm verfügen. Weiterhin soll die Möglichkeit bestehen, MS-Office Produkte wie Outlook, Word, Excel und Power Po-int, sowie einen Messenger Dienst auf diesen Geräten bereit zu stellen.

Einbindung des Zollfahndungs
dienstes
Darüber hinaus erfolgt derzeit die
Abstimmung, wie die Einbindung der ZFÄ und des ZKA in das Rollout der GZD und HZÄ erfolgen kann, da die ZFÄ und das ZKA derzeit über eine eigene Infrastruktur verfügen. Die abschließende Beurteilung soll in einem gesonderten Workshop erfolgen. Nun, wann können wir endlich die Geräte nutzen?
Stand heute ist ge
plant, mit dem Rollout im Juni 2021 zu beginnen und diesen bis zum 31.12.2022 abzuschließen. Insgesamt lassen die Smartphones zu lange auf sich warten, wenn man bedenkt, dass bereits 2014 der Auftrag für die Erstellung eines Fachkonzeptes für die Ausstattung mit modernen und dem Stand der Technik entsprechenden Mobilfunkgeräten besteht.
Die BDZ-Fraktion im
HPR wird sich zusammen mit dem BDZ-geführten Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion dafür einsetzen, dass die Umsetzung des Fachkonzeptes schnellstmöglich erfolgt, so dass wir hoffen möglichst zeitnah über die Ausstattung und Nutzung der Geräte berichten zu können."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 12/2020, S. 2-3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201218_HPR.pdf




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