Montag, 7. Dezember 2020

BDZ OV Bremen: Bremen führt als 14. Bundesland am 8.12.2020 die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein

 

BDZ OV Bremen: Bremen führt als 14. Bundesland am 8.12.2020 die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein

Mit der Verkündung der Novellierung des BremPolG im BremGBl. v. 7.12.2020 gilt die sog. polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Bremen nach § 143 III S. 2 BremPolG ab 8.12.2020. 

Bremen führt als 14. von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG ein. 

Damit schließt sich der Flickenteppich im Norden, Westen und Süden. Nur im Osten sind mit Berlin und Thüringen noch zwei Länder ohne Eilzuständigkeit, die Berliner haben jedoch die Änderung des ASOG Bln in erster Lesung beschlossen.

Nach drei Jahren Verhandlung in Bremen kommt ein Projekt des BDZ OV Bremen erfolgreich zum Abschluss.

(Text: Dr. Carsten Weerth)

Weiterführender Hinweis:

BremGBl. Nr. 147 v. 7.12.2020, URL: 

https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_12_07_GBl_Nr_0147_signed.pdf



 

 

 

 

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