BDZ im BPR bei der GZD: Konzept zur Betreuung von isolierten Personen im Quarantänefall in einer GZD-eigenen Unterkunft an Wochenende und Feiertagen
Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat folgende Themen besprochen:
"Konzept zur Betreuung von isolierten Personen im Quarantänefall in einer GZD-eigenen Unterkunft an Wochenende und Feiertagen
Aufgrund behördlicher Anordnungen kann es passieren, dass Kolleginnen und Kollegen in einer GZD-eigenen Unterkunft unter Quarantäne gestellt und damit isoliert werden.
Zur Betreuung dieser Kolleginnen und Kollegen hat die GZD ein Konzept erarbeitet, dem der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat zugestimmt hat.
Das Konzept sieht folgende Punkte vor:
1. sozial-psychologische Betreuung
2. besondere Betreuung im Quarantänefall bei schwerbehinderten Menschen (FaSt)
3. Bereitstellung von Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) auf der Unterkunft
4. Bereitstellung eines Einkaufs- und Lieferservice für Dinge des täglichen persönlichen Bedarfs (z.B. Hygieneartikel, Medikamente) in dringenden Fällen
5. Fahrdienste im Einzelfall
6. Sonstige Unterstützung, Koordination
Es gilt für die Dienstorte Münster-Gescherweg 100, Münster-Mecklenbecker Straße 235, Sigmaringen, Plessow mit Lehnin, Leipzig und Rostock.
Die Bereitstellung von Mahlzeiten und des Einkaufs- und Lieferservice erfolgt durch externe Anbieter, wobei den Beschäftigten keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Bei der Anreise erhalten die Kolleginnen und Kollegen genaue Informationen zu Ansprechpartnern und die entsprechenden Erreichbarkeiten.
Aus Sicht der BDZ-Fraktion kommt die GZD damit ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten nach.
Wir alle hoffen, dass das Konzept künftig nicht angewendet werden muss."
Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 12/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201216_BPR.pdf
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