"Unterstützung der Öffentlichen Gesundheitsämter
Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit für Tarifbeschäftigte des Bundes, Öffentliche Gesundheitsämter personell zu unterstützen.
Dies erfolgt freiwillig auf dem Wege einer Abordnung.
Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu per Erlass klargestellt, dass Zulagen aus dem Anspruch eines Gesetzes, des TVöD sowie über- und außertarifliche Zulagen für den Zeitraum der Abordnung weitergezahlt werden. Des Weiteren bleibt die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten unberührt, auch wenn die beim Gesundheitsamt auszuübenden Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltgruppe entsprechen. Im Falle der Ausübung höherwertiger Tätigkeiten während der Abordnung, findet § 14 TVöD Anwendung.
Der BDZ! Wir vertreten den Tarifbereich in der Bundesfinanzverwaltung!"
Quelle: BDZ-TarifKompakt 3/2020, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/201118_Tarif.pdf
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